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BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

Schüler und Schülerinnen von weiterführenden Schulen, die ihre weitere Ausbildung nicht selber bezahlen können, haben die Möglichkeit, nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) finanzielle Unterstützung zu bekommen. Für die Beantragung von BAföG müssen sie sich an den Kreis Coesfeld wenden.
Er führt das Bundesausbildungsförderungsgestz (BAföG) im Rahmen der staatlichen Auftragsverwaltung aus.

Außerdem kann man sich bei der Gemeinde Nottuln beim Bürgerservice Soziales über das BAföG informieren.

 

Unterlagen

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

Bürgerservice (Soziales)
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

Schüler und Schülerinnen von weiterführenden Schulen, die ihre weitere Ausbildung nicht selber bezahlen können, haben die Möglichkeit, nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) finanzielle Unterstützung zu bekommen. Für die Beantragung von BAföG müssen sie sich an den Kreis Coesfeld wenden.
Er führt das Bundesausbildungsförderungsgestz (BAföG) im Rahmen der staatlichen Auftragsverwaltung aus.

Außerdem kann man sich bei der Gemeinde Nottuln beim Bürgerservice Soziales über das BAföG informieren.

 

Bundesausbildungsförderungsgesetz https://serviceportal.nottuln.de:443/de/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/379/show
Bürgerservice (Soziales)
Domherrengasse 2 48301 Nottuln
Telefon 02502 942-210