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Kriegsopferfürsorge

Die Bezeichnung Kriegsopferfürsorge verweist auf die noch immer größte Gruppe der Leistungsberechtigten im Sozialen Entschädigungsrecht: die Kriegsbeschädigten und ihre Hinterbliebenen. Die Kriegsopferversorgung richtet nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Vor allem Soldaten des Zweiten Weltkrieges sind davon betroffen. Aber auch Zivilpersonen, die durch Bombenangriffe, Flucht/Vertreibung gesundheitliche Schäden erlitten haben, können Versorgung als Beschädigte beantragen. Eine Versorgung nach dem BVG können sowohl Beschädigte, Schwerbeschädigte als auch deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Lebenspartner, Waisen und Eltern.) 

Leistungen der Kriegsopferfürsorge an Beschädigte und Schwerbeschädigte:

  • Grundrente
  • Schwerstbeschädigtenzulage
  • Pflegezulage
  • Übernahme von Kosten bei häuslicher Pflege an Pflegezulagenempfänger
  • Übernahme der Kosten bei stationärer Pflege an Pflegezulagenempfänger
  • Führzulage (Hilfe für Erblindete)
  • Pauschale für Kleidermehrverschleiß
  • Berufsschadensausgleich
  • Ausgleichsrente

 Leistungen an Hinterbliebene:

  • Grundrente
  • Schadensausgleich
  • Pflegeausgleich
  • Ausgleichsrente
  • Elternrente
  • Heil- und Krankenbehandlung
  • Heilbehandlung
  • Krankenbehandlung
  • Pflegeversicherung

Sonstige Leistungen:

  • Heiratsabfindung
  • Bestattungsgeld
Zuständig für die Gewährung von Leistung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Eine Beratung zu den möglichen Leistungen nach dem BVG im Rahmen der Kriegsopferfürsorge gibt es auch bei der Gemeinde Nottuln.

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen allgemein

Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

Bürgerservice (Soziales)
Kriegsopferfürsorge

Die Bezeichnung Kriegsopferfürsorge verweist auf die noch immer größte Gruppe der Leistungsberechtigten im Sozialen Entschädigungsrecht: die Kriegsbeschädigten und ihre Hinterbliebenen. Die Kriegsopferversorgung richtet nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Vor allem Soldaten des Zweiten Weltkrieges sind davon betroffen. Aber auch Zivilpersonen, die durch Bombenangriffe, Flucht/Vertreibung gesundheitliche Schäden erlitten haben, können Versorgung als Beschädigte beantragen. Eine Versorgung nach dem BVG können sowohl Beschädigte, Schwerbeschädigte als auch deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Lebenspartner, Waisen und Eltern.) 

Leistungen der Kriegsopferfürsorge an Beschädigte und Schwerbeschädigte:

  • Grundrente
  • Schwerstbeschädigtenzulage
  • Pflegezulage
  • Übernahme von Kosten bei häuslicher Pflege an Pflegezulagenempfänger
  • Übernahme der Kosten bei stationärer Pflege an Pflegezulagenempfänger
  • Führzulage (Hilfe für Erblindete)
  • Pauschale für Kleidermehrverschleiß
  • Berufsschadensausgleich
  • Ausgleichsrente

 Leistungen an Hinterbliebene:

  • Grundrente
  • Schadensausgleich
  • Pflegeausgleich
  • Ausgleichsrente
  • Elternrente
  • Heil- und Krankenbehandlung
  • Heilbehandlung
  • Krankenbehandlung
  • Pflegeversicherung

Sonstige Leistungen:

  • Heiratsabfindung
  • Bestattungsgeld
Zuständig für die Gewährung von Leistung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Eine Beratung zu den möglichen Leistungen nach dem BVG im Rahmen der Kriegsopferfürsorge gibt es auch bei der Gemeinde Nottuln.

Rechtsgrundlagen allgemein

Bundesversorgungsgesetz (BVG)
https://serviceportal.nottuln.de:443/de/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/398/show
Bürgerservice (Soziales)
Domherrengasse 2 48301 Nottuln
Telefon 02502 942-210