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Kriegsopferfürsorge
Die Bezeichnung Kriegsopferfürsorge verweist auf die noch immer größte Gruppe der Leistungsberechtigten im Sozialen Entschädigungsrecht: die Kriegsbeschädigten und ihre Hinterbliebenen. Die Kriegsopferversorgung richtet nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Vor allem Soldaten des Zweiten Weltkrieges sind davon betroffen. Aber auch Zivilpersonen, die durch Bombenangriffe, Flucht/Vertreibung gesundheitliche Schäden erlitten haben, können Versorgung als Beschädigte beantragen. Eine Versorgung nach dem BVG können sowohl Beschädigte, Schwerbeschädigte als auch deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Lebenspartner, Waisen und Eltern.)
Leistungen der Kriegsopferfürsorge an Beschädigte und Schwerbeschädigte:
- Grundrente
- Schwerstbeschädigtenzulage
- Pflegezulage
- Übernahme von Kosten bei häuslicher Pflege an Pflegezulagenempfänger
- Übernahme der Kosten bei stationärer Pflege an Pflegezulagenempfänger
- Führzulage (Hilfe für Erblindete)
- Pauschale für Kleidermehrverschleiß
- Berufsschadensausgleich
- Ausgleichsrente
Leistungen an Hinterbliebene:
- Grundrente
- Schadensausgleich
- Pflegeausgleich
- Ausgleichsrente
- Elternrente
- Heil- und Krankenbehandlung
- Heilbehandlung
- Krankenbehandlung
- Pflegeversicherung
Sonstige Leistungen:
- Heiratsabfindung
- Bestattungsgeld
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesversorgungsgesetz (BVG)Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerservice (Soziales)
Domherrengasse 2
48301 Nottuln
E-Mail: gellenbeck@nottuln.de
Amt/Fachbereich
Die Bezeichnung Kriegsopferfürsorge verweist auf die noch immer größte Gruppe der Leistungsberechtigten im Sozialen Entschädigungsrecht: die Kriegsbeschädigten und ihre Hinterbliebenen. Die Kriegsopferversorgung richtet nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Vor allem Soldaten des Zweiten Weltkrieges sind davon betroffen. Aber auch Zivilpersonen, die durch Bombenangriffe, Flucht/Vertreibung gesundheitliche Schäden erlitten haben, können Versorgung als Beschädigte beantragen. Eine Versorgung nach dem BVG können sowohl Beschädigte, Schwerbeschädigte als auch deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Lebenspartner, Waisen und Eltern.)
Leistungen der Kriegsopferfürsorge an Beschädigte und Schwerbeschädigte:
- Grundrente
- Schwerstbeschädigtenzulage
- Pflegezulage
- Übernahme von Kosten bei häuslicher Pflege an Pflegezulagenempfänger
- Übernahme der Kosten bei stationärer Pflege an Pflegezulagenempfänger
- Führzulage (Hilfe für Erblindete)
- Pauschale für Kleidermehrverschleiß
- Berufsschadensausgleich
- Ausgleichsrente
Leistungen an Hinterbliebene:
- Grundrente
- Schadensausgleich
- Pflegeausgleich
- Ausgleichsrente
- Elternrente
- Heil- und Krankenbehandlung
- Heilbehandlung
- Krankenbehandlung
- Pflegeversicherung
Sonstige Leistungen:
- Heiratsabfindung
- Bestattungsgeld
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesversorgungsgesetz (BVG) https://serviceportal.nottuln.de:443/de/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/398/show