BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Telefongebühren-Ermäßigung
Die Telefongebühren-Ermäßigung ist keine staatliche Sozialleistung, sondern besteht aus dem – freiwilligen – Sozialtarif der Deutschen Telekom. Die Deutsche Telekom erlässt Ihnen einen Teil Ihrer Gesprächsgebühren, wenn Sie den Sozialtarif beantragen.
Als Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom erhalten Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen den Sozialtarif, wenn Sie
Und wir informieren Sie darüber, welche Unterlagen dem Antrag im Einzelfall beizufügen sind und helfen beim Ausfüllen der Papiere.
Als Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom erhalten Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen den Sozialtarif, wenn Sie
- durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher: GEZ) von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind bzw. eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag erhalten
- Ausbildungsförderung auf Grund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten.
- blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad Ihrer Behinderung gemäß deutschem Schwerbehindertenrecht mindestens 90 Prozent erreicht
Und wir informieren Sie darüber, welche Unterlagen dem Antrag im Einzelfall beizufügen sind und helfen beim Ausfüllen der Papiere.
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerservice (Soziales)
Domherrengasse 2
48301 Nottuln
E-Mail: gellenbeck@nottuln.de
Telefongebühren-Ermäßigung Die Telefongebühren-Ermäßigung ist keine staatliche Sozialleistung, sondern besteht aus dem – freiwilligen – Sozialtarif der Deutschen Telekom. Die Deutsche Telekom erlässt Ihnen einen Teil Ihrer Gesprächsgebühren, wenn Sie den Sozialtarif beantragen.
Als Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom erhalten Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen den Sozialtarif, wenn Sie
Und wir informieren Sie darüber, welche Unterlagen dem Antrag im Einzelfall beizufügen sind und helfen beim Ausfüllen der Papiere. https://serviceportal.nottuln.de:443/de/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/414/show
Als Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom erhalten Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen den Sozialtarif, wenn Sie
- durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher: GEZ) von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind bzw. eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag erhalten
- Ausbildungsförderung auf Grund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten.
- blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad Ihrer Behinderung gemäß deutschem Schwerbehindertenrecht mindestens 90 Prozent erreicht
Und wir informieren Sie darüber, welche Unterlagen dem Antrag im Einzelfall beizufügen sind und helfen beim Ausfüllen der Papiere. https://serviceportal.nottuln.de:443/de/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/414/show
Bürgerservice (Soziales)
001 Domherrengasse 2 48301 Nottuln
Telefon 02502 942-210