BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Trauzeugen

Seit dem 1. Juli 1998 sind nach dem Gesetz Trauzeugen bei einer Heirat nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Die Brautleute können aber weiterhin einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall muss/müssen sich der oder die Trauzeugen mit einem gültigen Pass oder Personalausweis ausweisen können.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Trauzeugen

Seit dem 1. Juli 1998 sind nach dem Gesetz Trauzeugen bei einer Heirat nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Die Brautleute können aber weiterhin einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall muss/müssen sich der oder die Trauzeugen mit einem gültigen Pass oder Personalausweis ausweisen können.

https://serviceportal.nottuln.de:443/de/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/530/show
Ordnungswesen/Standesamt
Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln

Frau

Barth

Standesbeamtin

704 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)

+49 2502 942-325
barth@nottuln.de

Frau

Zurhausen

Standesbeamtin

704 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)

+49 2502 942-324
zurhausen@nottuln.de