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Kraftfahrzeugschein- Adressenänderung
Änderungen der Anschrift auf dem Kfz-Schein
Die Anschrift kann nur dann geändert werden, wenn der Kraftfahrzeugschein-Inhaber innerhalb des Kreises Coesfeld umzieht.
Keine Vorschrift ohne Ausnahme: Wir nehmen die Anschriftenänderung auf dem Kfz-Schein auch dann vor, wenn das Fahrzeug zwar noch ein auswärtiges Kennzeichen hat, der Inhaber des Kfz-Scheins aber schon im Kreis Coesfeld gemeldet ist.
Kosten
Die Änderung im Kraftfahrzeugschein erfolgt gegen eine Gebühr in Höhe von 10, 80 €.
Hinweise und Besonderheiten
Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen.
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Feldkamp
Tel: 02502 942-334
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
- Herr Kozjan
Tel: 02502 942-332
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
- Frau Kockmann
Tel: +49 2502 942-331
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerservice (Meldewesen)
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln
Amt/Fachbereich
Bürgerservice (Meldewesen)
Änderungen der Anschrift auf dem Kfz-Schein
Die Anschrift kann nur dann geändert werden, wenn der Kraftfahrzeugschein-Inhaber innerhalb des Kreises Coesfeld umzieht.
Keine Vorschrift ohne Ausnahme: Wir nehmen die Anschriftenänderung auf dem Kfz-Schein auch dann vor, wenn das Fahrzeug zwar noch ein auswärtiges Kennzeichen hat, der Inhaber des Kfz-Scheins aber schon im Kreis Coesfeld gemeldet ist.
Die Änderung im Kraftfahrzeugschein erfolgt gegen eine Gebühr in Höhe von 10, 80 €.
https://serviceportal.nottuln.de:443/de/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/550/showHerr
Feldkamp
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)
Herr
Kozjan
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)
Frau
Kockmann
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)