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Kraftfahrzeugschein- Adressenänderung

Änderungen der Anschrift auf dem Kfz-Schein

Die Anschrift kann nur dann geändert werden, wenn der Kraftfahrzeugschein-Inhaber innerhalb des Kreises Coesfeld umzieht.
Keine Vorschrift ohne Ausnahme: Wir nehmen die Anschriftenänderung auf dem Kfz-Schein auch dann vor, wenn das Fahrzeug zwar noch ein auswärtiges Kennzeichen hat, der Inhaber des Kfz-Scheins aber schon im Kreis Coesfeld gemeldet ist.

Kosten

Die Änderung im Kraftfahrzeugschein erfolgt gegen eine Gebühr in Höhe von 10, 80 €.

Hinweise und Besonderheiten

Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

Bürgerservice (Meldewesen)

Kraftfahrzeugschein- Adressenänderung

Änderungen der Anschrift auf dem Kfz-Schein

Die Anschrift kann nur dann geändert werden, wenn der Kraftfahrzeugschein-Inhaber innerhalb des Kreises Coesfeld umzieht.
Keine Vorschrift ohne Ausnahme: Wir nehmen die Anschriftenänderung auf dem Kfz-Schein auch dann vor, wenn das Fahrzeug zwar noch ein auswärtiges Kennzeichen hat, der Inhaber des Kfz-Scheins aber schon im Kreis Coesfeld gemeldet ist.

Die Änderung im Kraftfahrzeugschein erfolgt gegen eine Gebühr in Höhe von 10, 80 €.

https://serviceportal.nottuln.de:443/de/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/550/show
Bürgerservice (Meldewesen)
Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln

Herr

Feldkamp

800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)

02502 942-334
buergerservice@nottuln.de

Herr

Kozjan

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Frau

Kockmann

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+49 2502 942-331
buergerservice@nottuln.de