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Haltung von Hunden bestimmter Rassen

Für den Umgang mit den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Haltung gefährlicher Hunde.
Grundsätzlich gilt: Erst wenn die Erlaubnis für die Haltung dieser Tiere vorliegt, kann es angeschafft werden.
Die Erlaubnis stellt das Ordnungsamt aus.

Unterlagen

Der Antrag auf Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eines Hundes nach dem LHundG NRW. Er liegt beim Ordnungsamt vor und muss vor Ort und persönlich ausgefüllt werden.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

Ordnungswesen/ Standesamt
Haltung von Hunden bestimmter Rassen Für den Umgang mit den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Haltung gefährlicher Hunde.
Grundsätzlich gilt: Erst wenn die Erlaubnis für die Haltung dieser Tiere vorliegt, kann es angeschafft werden.
Die Erlaubnis stellt das Ordnungsamt aus.
Der Antrag auf Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eines Hundes nach dem LHundG NRW. Er liegt beim Ordnungsamt vor und muss vor Ort und persönlich ausgefüllt werden. https://serviceportal.nottuln.de:443/de/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/630/show
Ordnungswesen/Standesamt
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Frau

Skusa

701 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)

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