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Untersuchungsberechtigungsschein

Beginnen Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis, müssen sie sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Damit für diese Untersuchung den Jugendlichen keine Kosten entstehen, können sie sich im Bürgerbüro einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein ausstellen lassen. 

Die Kosten der Untersuchung trägt dann der Kreis Coesfeld, Gesundheitsamt. Die Jugendlichen sind in der Arztwahl frei. Sie können die Untersuchung von einem Arzt ihres Vertrauens ausführen lassen und sind nicht verpflichtet, einen Betriebsarzt aufzusuchen.

Unterlagen

Lichtbildausweis des Antragstellers

Kosten

Gebühren für den Untersuchungsberechtigungsschein werden nicht erhoben.

Hinweise und Besonderheiten

Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen
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Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Untersuchungsberechtigungsschein

Beginnen Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis, müssen sie sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Damit für diese Untersuchung den Jugendlichen keine Kosten entstehen, können sie sich im Bürgerbüro einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein ausstellen lassen. 

Die Kosten der Untersuchung trägt dann der Kreis Coesfeld, Gesundheitsamt. Die Jugendlichen sind in der Arztwahl frei. Sie können die Untersuchung von einem Arzt ihres Vertrauens ausführen lassen und sind nicht verpflichtet, einen Betriebsarzt aufzusuchen.

Lichtbildausweis des Antragstellers

Gebühren für den Untersuchungsberechtigungsschein werden nicht erhoben.

https://serviceportal.nottuln.de:443/de/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/651/show
Bürgerservice (Meldewesen)
Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln

Herr

Feldkamp

800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)

02502 942-334
buergerservice@nottuln.de

Herr

Kozjan

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buergerservice@nottuln.de

Frau

Kockmann

800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)

+49 2502 942-331
buergerservice@nottuln.de