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Wohnungsgeberbescheinigung
Seit dem 1. November 2015 müssen Wohnungsgeber meldepflichtigen Personen schriftlich mit der sogenannten Wohnungsgeberbescheinigung den Ein- oder Auszug bestätigen.
Mit dem Ausfüllen der Bescheinigung sind die Wohnungsgeber in der Pflicht, bei der An- und Abmeldung der meldepflichtigen Person beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Der Wohnungsgeber oder eine beauftragte Person (Hausverwalter zum Beispiel) – muss dem Meldepflichtigen den Ein- beziehungsweise Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen.
Der Gesetzgeber erhofft sich von dieser Regelung eine Erschwerung von Scheinanmeldungen. Fehlt die Bescheinigung oder ist sie fehlerhaft ausgefüllt, droht beiden Seiten ein hohes Bußgeld.
Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers/Vermieters
- Einzugdatum oder
- Auszugdatum
- Anschrift der Wohnung
- Namen der meldepflichtigen Personen
Kosten
Es entstehen keine Gebühren.
Hinweise und Besonderheiten
Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen.
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.
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Es hilft Ihnen weiter
- Herr Feldkamp
Tel: 02502 942-334
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
- Herr Kozjan
Tel: 02502 942-332
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
- Frau Kockmann
Tel: +49 2502 942-331
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerservice (Meldewesen)
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln
Seit dem 1. November 2015 müssen Wohnungsgeber meldepflichtigen Personen schriftlich mit der sogenannten Wohnungsgeberbescheinigung den Ein- oder Auszug bestätigen.
Mit dem Ausfüllen der Bescheinigung sind die Wohnungsgeber in der Pflicht, bei der An- und Abmeldung der meldepflichtigen Person beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Der Wohnungsgeber oder eine beauftragte Person (Hausverwalter zum Beispiel) – muss dem Meldepflichtigen den Ein- beziehungsweise Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen.
Der Gesetzgeber erhofft sich von dieser Regelung eine Erschwerung von Scheinanmeldungen. Fehlt die Bescheinigung oder ist sie fehlerhaft ausgefüllt, droht beiden Seiten ein hohes Bußgeld.
Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers/Vermieters
- Einzugdatum oder
- Auszugdatum
- Anschrift der Wohnung
- Namen der meldepflichtigen Personen
Es entstehen keine Gebühren.
Anmeldung ihres Wohnsitzes, Umzug https://serviceportal.nottuln.de:443/de/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/655/showHerr
Feldkamp
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)
Herr
Kozjan
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)
Frau
Kockmann
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)