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Kinderreisepass

Für eine Reise ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument, den sogenannten Kinderreisepass. Er ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren und ist für ein Jahr gültig. Ausgestellt wird er maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes.
Im Bedarfsfall kann man den Kinderreisepass aktualisieren lassen, zum Beispiel dann, wenn das Foto des Kindes ausgetauscht werden muss. Kinderreisepässe werden, unabhängig vom Alter des Kindes, nur noch mit Foto ausgestellt. 

Der Kinderreisepass wird nicht in jedem Land anerkannt.
Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden.
Den Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses müssen die Personensorgeberechtigten stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen.
Zur Ausstellung des Kinderreisepasses muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Liegen alle erforderlichen Dokumente vor, kann der Kinderreisepass sofort ausgestellt werden.

Wichtig:
Ihr Kind muss bei der Antragstellung dabei sein. Seine Anwesenheit ist auch dann erforderlich, wenn es um die Aktualisierung von Größe, Farbe der Augen und des Passfotos geht. Ab dem 10. Lebensjahr des Kindes ist seine eigenhändige Unterschrift erforderlich.
Bei der Antragstellung ist ein biometrietaugliches Foto mitzubringen, das nicht älter als drei Monate sein sollte.

 

Kosten

Die Gebühr für den Kinderreisepass beträgt  13 €.
Die einmalige Verlängerung sowie die Aktualisierung kosten jeweils  6 €.

Hinweise und Besonderheiten

Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

Bürgerservice (Meldewesen)

Kinderreisepass

Für eine Reise ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument, den sogenannten Kinderreisepass. Er ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren und ist für ein Jahr gültig. Ausgestellt wird er maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes.
Im Bedarfsfall kann man den Kinderreisepass aktualisieren lassen, zum Beispiel dann, wenn das Foto des Kindes ausgetauscht werden muss. Kinderreisepässe werden, unabhängig vom Alter des Kindes, nur noch mit Foto ausgestellt. 

Der Kinderreisepass wird nicht in jedem Land anerkannt.
Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden.
Den Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses müssen die Personensorgeberechtigten stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen.
Zur Ausstellung des Kinderreisepasses muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Liegen alle erforderlichen Dokumente vor, kann der Kinderreisepass sofort ausgestellt werden.

Wichtig:
Ihr Kind muss bei der Antragstellung dabei sein. Seine Anwesenheit ist auch dann erforderlich, wenn es um die Aktualisierung von Größe, Farbe der Augen und des Passfotos geht. Ab dem 10. Lebensjahr des Kindes ist seine eigenhändige Unterschrift erforderlich.
Bei der Antragstellung ist ein biometrietaugliches Foto mitzubringen, das nicht älter als drei Monate sein sollte.

 

Die Gebühr für den Kinderreisepass beträgt  13 €.
Die einmalige Verlängerung sowie die Aktualisierung kosten jeweils  6 €.

Einwohnermeldeamt https://serviceportal.nottuln.de:443/de/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/657/show
Bürgerservice (Meldewesen)
Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln

Herr

Feldkamp

800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)

02502 942-334
buergerservice@nottuln.de

Herr

Kozjan

800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)

02502 942-332
buergerservice@nottuln.de

Frau

Kockmann

800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)

+49 2502 942-331
buergerservice@nottuln.de