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Kinderreisepass
Für eine Reise ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument, den sogenannten Kinderreisepass. Er ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren und ist für ein Jahr gültig. Ausgestellt wird er maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes.
Im Bedarfsfall kann man den Kinderreisepass aktualisieren lassen, zum Beispiel dann, wenn das Foto des Kindes ausgetauscht werden muss. Kinderreisepässe werden, unabhängig vom Alter des Kindes, nur noch mit Foto ausgestellt.
Der Kinderreisepass wird nicht in jedem Land anerkannt.
Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden.
Den Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses müssen die Personensorgeberechtigten stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen.
Zur Ausstellung des Kinderreisepasses muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Liegen alle erforderlichen Dokumente vor, kann der Kinderreisepass sofort ausgestellt werden.
Wichtig:
Ihr Kind muss bei der Antragstellung dabei sein. Seine Anwesenheit ist auch dann erforderlich, wenn es um die Aktualisierung von Größe, Farbe der Augen und des Passfotos geht. Ab dem 10. Lebensjahr des Kindes ist seine eigenhändige Unterschrift erforderlich.
Bei der Antragstellung ist ein biometrietaugliches Foto mitzubringen, das nicht älter als drei Monate sein sollte.
Kosten
Die Gebühr für den Kinderreisepass beträgt 13 €.
Die einmalige Verlängerung sowie die Aktualisierung kosten jeweils 6 €.
Hinweise und Besonderheiten
Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen.
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.
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Es hilft Ihnen weiter
- Herr Feldkamp
Tel: 02502 942-334
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
- Herr Kozjan
Tel: 02502 942-332
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
- Frau Kockmann
Tel: +49 2502 942-331
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerservice (Meldewesen)
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln
Amt/Fachbereich
Bürgerservice (Meldewesen)
Für eine Reise ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument, den sogenannten Kinderreisepass. Er ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren und ist für ein Jahr gültig. Ausgestellt wird er maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes.
Im Bedarfsfall kann man den Kinderreisepass aktualisieren lassen, zum Beispiel dann, wenn das Foto des Kindes ausgetauscht werden muss. Kinderreisepässe werden, unabhängig vom Alter des Kindes, nur noch mit Foto ausgestellt.
Der Kinderreisepass wird nicht in jedem Land anerkannt.
Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden.
Den Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses müssen die Personensorgeberechtigten stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen.
Zur Ausstellung des Kinderreisepasses muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Liegen alle erforderlichen Dokumente vor, kann der Kinderreisepass sofort ausgestellt werden.
Wichtig:
Ihr Kind muss bei der Antragstellung dabei sein. Seine Anwesenheit ist auch dann erforderlich, wenn es um die Aktualisierung von Größe, Farbe der Augen und des Passfotos geht. Ab dem 10. Lebensjahr des Kindes ist seine eigenhändige Unterschrift erforderlich.
Bei der Antragstellung ist ein biometrietaugliches Foto mitzubringen, das nicht älter als drei Monate sein sollte.
Die Gebühr für den Kinderreisepass beträgt 13 €.
Die einmalige Verlängerung sowie die Aktualisierung kosten jeweils 6 €.
Herr
Feldkamp
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)
Herr
Kozjan
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)
Frau
Kockmann
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)