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Reisepass

Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass, ausgestellt wird er für Personen ab 12 Jahren. Welche Länder das sind, können Sie beim Auswärtigen Amt erfahren.
Der elektronische Reisepass wurde im November 2005 eingeführt, seit November 2007 werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert.
Ist der/die Antragsteller/in jünger als 18 Jahre, muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer/in) vorliegen. Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist dies bei Antragstellung zu bestätigen.
Für Personen, die geschäftsunfähig sind, kann nur diejenige Person den Ausweis beantragen, die als Betreuer ihren Aufenthalt bestimmen darf. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. 

Wichtig: Die antragstellende Person und ihr/e gesetzliche/r oder bevollmächtigte/r Vertreter/in müssen persönlich zur Beantragung erscheinen.


Gültigkeit

Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig.
Für Personen unter 24 Jahren ist er nur 6 Jahre gültig.


Lieferzeit

Die Lieferzeit für den ePass beträgt bis zu sechs Wochen.



Unterlagen

  • ein aktuelles Lichtbild, welches den biometrischen Vorgaben entspricht
  • Ihren alten Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • eventuell die Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise das Stammbuch der Familie (seit Juni 2014 Auszug aus dem Eheregister)
  • bei Antragstellern/innen unter 18 Jahren die unterschriebene  Einverständniserklärung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten

Kosten

Reisepass (e-Pass)

  • für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres:  37,50 €
  • für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres:  60,00 €

In dringenden Fällen kann der Reisepass auch im Expressverfahren bestellt werden.
Dabei wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von  32,00 € fällig.
In begründeten Ausnahmefällen können wir auch einen vorläufigen Reisepass ausstellen, der für ein Jahr gültig ist.
Die Gebühr beträgt  26,00 €.


Hinweise und Besonderheiten

Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

Bürgerservice (Meldewesen)

Reisepass

Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass, ausgestellt wird er für Personen ab 12 Jahren. Welche Länder das sind, können Sie beim Auswärtigen Amt erfahren.
Der elektronische Reisepass wurde im November 2005 eingeführt, seit November 2007 werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert.
Ist der/die Antragsteller/in jünger als 18 Jahre, muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer/in) vorliegen. Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist dies bei Antragstellung zu bestätigen.
Für Personen, die geschäftsunfähig sind, kann nur diejenige Person den Ausweis beantragen, die als Betreuer ihren Aufenthalt bestimmen darf. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. 

Wichtig: Die antragstellende Person und ihr/e gesetzliche/r oder bevollmächtigte/r Vertreter/in müssen persönlich zur Beantragung erscheinen.


Gültigkeit

Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig.
Für Personen unter 24 Jahren ist er nur 6 Jahre gültig.


Lieferzeit

Die Lieferzeit für den ePass beträgt bis zu sechs Wochen.



  • ein aktuelles Lichtbild, welches den biometrischen Vorgaben entspricht
  • Ihren alten Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • eventuell die Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise das Stammbuch der Familie (seit Juni 2014 Auszug aus dem Eheregister)
  • bei Antragstellern/innen unter 18 Jahren die unterschriebene  Einverständniserklärung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten

Reisepass (e-Pass)

  • für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres:  37,50 €
  • für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres:  60,00 €

In dringenden Fällen kann der Reisepass auch im Expressverfahren bestellt werden.
Dabei wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von  32,00 € fällig.
In begründeten Ausnahmefällen können wir auch einen vorläufigen Reisepass ausstellen, der für ein Jahr gültig ist.
Die Gebühr beträgt  26,00 €.


e-Pass, Einwohnermeldeamt https://serviceportal.nottuln.de:443/de/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/658/show
Bürgerservice (Meldewesen)
Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln

Herr

Feldkamp

800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)

02502 942-334
buergerservice@nottuln.de

Frau

Kockmann

800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)

+49 2502 942-331
buergerservice@nottuln.de

Herr

Kozjan

800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)

02502 942-332
buergerservice@nottuln.de