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Genehmigungsfreistellung
Bei der Einreichung von Unterlagen zum Zwecke der Genehmigungsfreistellung (§63 BauO NRW) bitten wir Sie, diese neben einer schriftlichen, auch in digitaler Form an baufreistellungen@nottuln.de zu senden. Die Unterlagen sollten das Blattformat DIN A3 nicht überschreiten.
Alle weiteren relevanten Unterlagen für das Genehimgungsfreistellungsverfahren nach §63 BauO NRW inklusive des Merkblatts können Sie im rechtsstehenden Downloadbereich herunterladen, ausdrucken und ausfüllen und an die zuständige Behörde per Fax, E-Mail oder Post weiterleiten.
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Gebäude einmessen – eine Pflicht bei Eigentum (Download Flyer)
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- Herr Ring
Tel: +49 2502 942-342
E-Mail: ring@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
Amt/Fachbereich
Bauplanung und Liegenschaften
Bei der Einreichung von Unterlagen zum Zwecke der Genehmigungsfreistellung (§63 BauO NRW) bitten wir Sie, diese neben einer schriftlichen, auch in digitaler Form an baufreistellungen@nottuln.de zu senden. Die Unterlagen sollten das Blattformat DIN A3 nicht überschreiten.
Alle weiteren relevanten Unterlagen für das Genehimgungsfreistellungsverfahren nach §63 BauO NRW inklusive des Merkblatts können Sie im rechtsstehenden Downloadbereich herunterladen, ausdrucken und ausfüllen und an die zuständige Behörde per Fax, E-Mail oder Post weiterleiten.
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Ring
714 (Stiftsplatz 7, 1. Obergeschoss)