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Wassergebühren

Wie teuer ist eigentlich das Wasser?

Wasser kommt aus dem Wasserhahn und verschwindet nach dem Gebrauch im Abfluss und der Kanalisation, bevor es in der Kläranlage wieder aufbereitet wird und der sogenannte technische Wasserkreislauf von Neuem beginnen kann. Dahinter verbergen sich Dienstleistungen, die den Nottulner:innen von unseren Gemeindewerken zur Verfügung gestellt werden.
Bezahlt werden sie mit den regelmäßig anfallenden Wassergebühren, die sich in Gebühren für Trinkwasser, einer Grundgebühr sowie Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser aufteilen.

Gebühren ab 1. Januar 2023

Schmutz- u. Niederschlagswasser

Die Gebühr im Sinne des §8 Abs. 1 dieser Satzung beträgt ab dem 1. Januar 2023 für die Abwassererzeuger:

  1. bei einem Schmutzwasseranschluss 2,13 €/m³
  2. bei einem Niederschlagswasseranschluss 0,60 €/m³
Frischwasser

Die Verbrauchsgebühr je m³ entnommenen Frischwassers beträgt ab dem 1. Januar 2023

1,65 € (zzgl. d. gesetzl. USt)

Die Grundgebühr pro Tag für die Bereitstellung des Anschlusses beträgt ab dem 1. Januar 2023 bei Wassermessern mit einer Nennweite von:

Qn   2,5 (3 –  5 m³)  0,47 € (zzgl. d. gesetzl. USt)

Qn    6    (7 –10 m³)  0,99 €  (zzgl. d. gesetzl. USt)

Qn  10    (20 m³)       2,69 € (zzgl. d. gesetzl. USt) 

Qn  15    (30 m³)       3,79 € (zzgl. d. gesetzl. USt) 


Verbundzähler:

Qn  15    (DN   50/ 35 m³)   4,78 €  (zzgl. d. gesetzl. USt)

Qn  40    (DN   80/100 m³)  8,44 €  (zzgl. d. gesetzl. USt)

Qn  60    (DN 100/150 m³)  12,24 €  (zzgl. d. gesetzl. USt)

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Zuständige Organisationseinheiten

Wassergebühren

Wie teuer ist eigentlich das Wasser?

Wasser kommt aus dem Wasserhahn und verschwindet nach dem Gebrauch im Abfluss und der Kanalisation, bevor es in der Kläranlage wieder aufbereitet wird und der sogenannte technische Wasserkreislauf von Neuem beginnen kann. Dahinter verbergen sich Dienstleistungen, die den Nottulner:innen von unseren Gemeindewerken zur Verfügung gestellt werden.
Bezahlt werden sie mit den regelmäßig anfallenden Wassergebühren, die sich in Gebühren für Trinkwasser, einer Grundgebühr sowie Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser aufteilen.

Gebühren ab 1. Januar 2023

Schmutz- u. Niederschlagswasser

Die Gebühr im Sinne des §8 Abs. 1 dieser Satzung beträgt ab dem 1. Januar 2023 für die Abwassererzeuger:

  1. bei einem Schmutzwasseranschluss 2,13 €/m³
  2. bei einem Niederschlagswasseranschluss 0,60 €/m³
Frischwasser

Die Verbrauchsgebühr je m³ entnommenen Frischwassers beträgt ab dem 1. Januar 2023

1,65 € (zzgl. d. gesetzl. USt)

Die Grundgebühr pro Tag für die Bereitstellung des Anschlusses beträgt ab dem 1. Januar 2023 bei Wassermessern mit einer Nennweite von:

Qn   2,5 (3 –  5 m³)  0,47 € (zzgl. d. gesetzl. USt)

Qn    6    (7 –10 m³)  0,99 €  (zzgl. d. gesetzl. USt)

Qn  10    (20 m³)       2,69 € (zzgl. d. gesetzl. USt) 

Qn  15    (30 m³)       3,79 € (zzgl. d. gesetzl. USt) 


Verbundzähler:

Qn  15    (DN   50/ 35 m³)   4,78 €  (zzgl. d. gesetzl. USt)

Qn  40    (DN   80/100 m³)  8,44 €  (zzgl. d. gesetzl. USt)

Qn  60    (DN 100/150 m³)  12,24 €  (zzgl. d. gesetzl. USt)

Abwassergebühren – Nottuln, Trinkwassergebühren – Nottuln, Niederschlagswassergebühren – Nottuln, Abwassergebühren, Niederschlagswasser, Schmutzwasser https://serviceportal.nottuln.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/331/show
Wasserwerk
Ludgeruspättken 100 48301 Nottuln
Telefon 02502 227909

Frau

Hüppe

Verwaltung

3 (Stiftstraße 10)

+49 2502 942-415
hueppe@nottuln.de

Herr

Löchtefeld

Verwaltung

006 (Stiftsstraße 10, Erdgeschoss)

02502 942-413
loechtefeld@nottuln.de
Abwasserwerk
Stiftsstraße 10 48301 Nottuln

Frau

Hüppe

Verwaltung

3 (Stiftstraße 10)

+49 2502 942-415
hueppe@nottuln.de

Herr

Löchtefeld

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