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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung beinhaltet sowohl die Geschäftsbuchführung:

  • Verbuchung aller Geschäftsvorfälle
  • Unterstützung bei Inventuren

die Erstellung der Jahresabschlüsse:

  • Erstellung der Gesamtabschlüsse in enger Abstimmung mit der jeweiligen Kommune

als auch die Zahlungsabwicklung:

  • Verbuchung aller Einnahmen und Ausgaben
  • Mahnwesen
  • Vollstreckungsaufgaben

In der Finanzbuchhaltung laufen auch die Zahlungen auf, die Sie an die Gemeinde Nottuln leisten müssen wie zum Beispiel Grundsteuer, Hundesteuer, Straßenreinigungsgebühren oder die Kosten für die Abfallbeseitigung.
Zahlungen können einfach im Lastschrifteinzugsverfahren beziehungsweise durch Erteilung eines  SEPA-Lastschriftmandates vorgenommen werden. Dies hat den Vorteil, dass unsere Finanzbuchhaltung die einmaligen oder regelmäßigen Zahlungstermine für Zahlungspflichtige überwacht und Forderungsbeträge rechtzeitig von dem benannten Konto einzieht.
Die zu zahlende Geldsumme wird zum Fälligkeitstermin oder einen Banktag nach Fälligkeit in der korrekten Betragshöhe von dem Bankkonto abgebucht. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) finden automatisch Berücksichtigung. Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Zahlungsverkehr oder den Einzug von Steuern und Gebühren via SEPA-Lastschrift-Mandat haben, dann wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung beinhaltet sowohl die Geschäftsbuchführung:

  • Verbuchung aller Geschäftsvorfälle
  • Unterstützung bei Inventuren

die Erstellung der Jahresabschlüsse:

  • Erstellung der Gesamtabschlüsse in enger Abstimmung mit der jeweiligen Kommune

als auch die Zahlungsabwicklung:

  • Verbuchung aller Einnahmen und Ausgaben
  • Mahnwesen
  • Vollstreckungsaufgaben

In der Finanzbuchhaltung laufen auch die Zahlungen auf, die Sie an die Gemeinde Nottuln leisten müssen wie zum Beispiel Grundsteuer, Hundesteuer, Straßenreinigungsgebühren oder die Kosten für die Abfallbeseitigung.
Zahlungen können einfach im Lastschrifteinzugsverfahren beziehungsweise durch Erteilung eines  SEPA-Lastschriftmandates vorgenommen werden. Dies hat den Vorteil, dass unsere Finanzbuchhaltung die einmaligen oder regelmäßigen Zahlungstermine für Zahlungspflichtige überwacht und Forderungsbeträge rechtzeitig von dem benannten Konto einzieht.
Die zu zahlende Geldsumme wird zum Fälligkeitstermin oder einen Banktag nach Fälligkeit in der korrekten Betragshöhe von dem Bankkonto abgebucht. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) finden automatisch Berücksichtigung. Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Zahlungsverkehr oder den Einzug von Steuern und Gebühren via SEPA-Lastschrift-Mandat haben, dann wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

https://serviceportal.nottuln.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/431/show
Finanzbuchhaltung
Domherrengasse 6 48301 Nottuln
Telefon 02502 942-134

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+49 2502 942-134
kasse@nottuln.de

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Pentzek-Lange

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pentzek-lange@nottuln.de

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Thier

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thier@nottuln.de

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Wewering

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+49 2502 942-141
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