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Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung beinhaltet sowohl die Geschäftsbuchführung:
- Verbuchung aller Geschäftsvorfälle
- Unterstützung bei Inventuren
die Erstellung der Jahresabschlüsse:
- Erstellung der Gesamtabschlüsse in enger Abstimmung mit der jeweiligen Kommune
als auch die Zahlungsabwicklung:
- Verbuchung aller Einnahmen und Ausgaben
- Mahnwesen
- Vollstreckungsaufgaben
In der Finanzbuchhaltung laufen auch die Zahlungen auf, die Sie an die Gemeinde Nottuln leisten müssen wie zum Beispiel Grundsteuer, Hundesteuer, Straßenreinigungsgebühren oder die Kosten für die Abfallbeseitigung.
Zahlungen können einfach im Lastschrifteinzugsverfahren beziehungsweise durch Erteilung eines → SEPA-Lastschriftmandates vorgenommen werden. Dies hat den Vorteil, dass unsere Finanzbuchhaltung die einmaligen oder regelmäßigen Zahlungstermine für Zahlungspflichtige überwacht und Forderungsbeträge rechtzeitig von dem benannten Konto einzieht.
Die zu zahlende Geldsumme wird zum Fälligkeitstermin oder einen Banktag nach Fälligkeit in der korrekten Betragshöhe von dem Bankkonto abgebucht. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) finden automatisch Berücksichtigung. Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Zahlungsverkehr oder den Einzug von Steuern und Gebühren via SEPA-Lastschrift-Mandat haben, dann wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Bodem
Tel: +49 2502 942-134
E-Mail: kasse@nottuln.de
- Frau Pentzek-Lange
Tel: +49 2502 942-132
E-Mail: pentzek-lange@nottuln.de
- Frau Thier
Tel: 02502 942-133
E-Mail: thier@nottuln.de
- Frau Wesner
Tel: +49 2502 942-146
E-Mail: kasse@nottuln.de
- Frau Werschmöller
Tel: +49 2502 942-123
E-Mail: werschmoeller@nottuln.de
- Herr Wewering
Tel: +49 2502 942-141
E-Mail: kasse@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
- Finanzbuchhaltung
Domherrengasse 6
48301 Nottuln
E-Mail: kasse@nottuln.de
Die Finanzbuchhaltung beinhaltet sowohl die Geschäftsbuchführung:
- Verbuchung aller Geschäftsvorfälle
- Unterstützung bei Inventuren
die Erstellung der Jahresabschlüsse:
- Erstellung der Gesamtabschlüsse in enger Abstimmung mit der jeweiligen Kommune
als auch die Zahlungsabwicklung:
- Verbuchung aller Einnahmen und Ausgaben
- Mahnwesen
- Vollstreckungsaufgaben
In der Finanzbuchhaltung laufen auch die Zahlungen auf, die Sie an die Gemeinde Nottuln leisten müssen wie zum Beispiel Grundsteuer, Hundesteuer, Straßenreinigungsgebühren oder die Kosten für die Abfallbeseitigung.
Zahlungen können einfach im Lastschrifteinzugsverfahren beziehungsweise durch Erteilung eines → SEPA-Lastschriftmandates vorgenommen werden. Dies hat den Vorteil, dass unsere Finanzbuchhaltung die einmaligen oder regelmäßigen Zahlungstermine für Zahlungspflichtige überwacht und Forderungsbeträge rechtzeitig von dem benannten Konto einzieht.
Die zu zahlende Geldsumme wird zum Fälligkeitstermin oder einen Banktag nach Fälligkeit in der korrekten Betragshöhe von dem Bankkonto abgebucht. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) finden automatisch Berücksichtigung. Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Zahlungsverkehr oder den Einzug von Steuern und Gebühren via SEPA-Lastschrift-Mandat haben, dann wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Herr
Bodem
614 (Domherrengasse 6, 1. Obergeschoss)
Frau
Pentzek-Lange
613 Domherrengasse 6
Frau
Thier
612 (Domherrengasse 6, 1. OG)
Frau
Wesner
600 (Domherrengasse 6, Erdgeschoss)
Frau
Werschmöller
612 (Domherrengasse 6, 1. Obergeschoss)
Herr
Wewering
600 (Domherrengasse 6, Erdgeschoss)