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Ortsrecht und Gemeindesatzung

Unter das Ortsrecht fallen alle örtlichen Satzungen und Verordnungen, die in einer Gemeinde gelten. Zugleich ist das Ortsrecht das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte, gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Darunter fallen zum Beispiel die Festsetzung der Hundesteuer oder auch das Marktrecht. Zusammengefasst sind die Satzungen und Verordnungen in der Gemeindesatzung, die immer mal wieder Veränderungen unterliegt, die zuvor durch einen Ratsbeschluss festgelegt werden. 

Die Satzung der Gemeinde Nottuln in der aktuellen Fassung finden Sie  hier.

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Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

Fachbereich 1

Ortsrecht und Gemeindesatzung

Unter das Ortsrecht fallen alle örtlichen Satzungen und Verordnungen, die in einer Gemeinde gelten. Zugleich ist das Ortsrecht das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte, gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Darunter fallen zum Beispiel die Festsetzung der Hundesteuer oder auch das Marktrecht. Zusammengefasst sind die Satzungen und Verordnungen in der Gemeindesatzung, die immer mal wieder Veränderungen unterliegt, die zuvor durch einen Ratsbeschluss festgelegt werden. 

Die Satzung der Gemeinde Nottuln in der aktuellen Fassung finden Sie  hier.

Gemeindesatzung, Ortsrecht https://serviceportal.nottuln.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/472/show
Fachbereich 1 Zentrale Dienste und Finanzen
Stiftsplatz 7 48301 Nottuln
Telefon 02502 942-170
Fax 02502 942-224

Frau

Tunney

710 (Stiftsplatz 7, 1. Obergeschoss)

+49 2502 942-171
tunney@nottuln.de

Frau

Wortmann

Fachbereichsleiterin

711 (Stiftsplatz 7, 1. Obergeschoss)

+49 2502 942-170
wortmann@nottuln.de