BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Ortsrecht und Gemeindesatzung
Unter das Ortsrecht fallen alle örtlichen Satzungen und Verordnungen, die in einer Gemeinde gelten. Zugleich ist das Ortsrecht das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte, gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Darunter fallen zum Beispiel die Festsetzung der Hundesteuer oder auch das Marktrecht. Zusammengefasst sind die Satzungen und Verordnungen in der Gemeindesatzung, die immer mal wieder Veränderungen unterliegt, die zuvor durch einen Ratsbeschluss festgelegt werden.
Die Satzung der Gemeinde Nottuln in der aktuellen Fassung finden Sie hier.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Tunney
Tel: +49 2502 942-171
E-Mail: tunney@nottuln.de
- Frau Wortmann
Fachbereichsleiterin
Tel: +49 2502 942-170
E-Mail: wortmann@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
- Fachbereich 1 Zentrale Dienste und Finanzen
Stiftsplatz 7
48301 Nottuln
E-Mail: wortmann@nottuln.de
Amt/Fachbereich
Fachbereich 1
Unter das Ortsrecht fallen alle örtlichen Satzungen und Verordnungen, die in einer Gemeinde gelten. Zugleich ist das Ortsrecht das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte, gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Darunter fallen zum Beispiel die Festsetzung der Hundesteuer oder auch das Marktrecht. Zusammengefasst sind die Satzungen und Verordnungen in der Gemeindesatzung, die immer mal wieder Veränderungen unterliegt, die zuvor durch einen Ratsbeschluss festgelegt werden.
Die Satzung der Gemeinde Nottuln in der aktuellen Fassung finden Sie hier.
Gemeindesatzung, Ortsrecht https://serviceportal.nottuln.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/472/showFrau
Tunney
710 (Stiftsplatz 7, 1. Obergeschoss)
Frau
Wortmann
Fachbereichsleiterin
711 (Stiftsplatz 7, 1. Obergeschoss)