Straßenreinigungsgebühren
Die Gemeinde Nottuln lässt die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen von einem Privatunternehmen reinigen. Um die anfallenden Kosten decken zu können, erhebt sie hierfür Straßenreinigungsgebühren.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Ortsrecht der Gemeinde Nottuln (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
Maschinelle Straßenreinigung: Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung beträgt die Benutzungsgebühr je Meter Grundstücksseite jährlich: 2,04 Euro (gültig ist dieser Gebührensatz ab dem 1. Januar 2019).Es hilft Ihnen weiter
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Frau Bockstette
Tel.: +49 2502 942-152
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Frau Warmeling
Tel.: +49 2502 942-153
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Frau Plaß
Tel.: +49 2502 942-151
Zuständige Organisationseinheit
Steuern und Gebühren
Stiftsplatz 7,
48301 Nottuln
E-Mail: steuern@nottuln.de