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Verwarngelder
Beim Ordnungsamt unserer Gemeinde angesiedelt, kümmert sich die Bußgeldstelle um die Überwachung des ruhenden Verkehrs, während die Verkehrsüberwachung in Sachen Geschwindigkeitskontrollen beim Kreis Coesfeld liegt.
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes überprüfen regelmäßig den ruhenden Verkehr: Das heißt sie prüfen, ob die Fahrzeuge auch da abgestellt sind, wo sie geparkt werden dürfen und ob gegebenenfalls die Parkscheibe ordnungsgemäß hinter der Windschutzscheibe platziert wird. In den verkehrsberuhigten Zonen im Ortskern gilt der Grundsatz, dass das Fahrzeug nur zwei Stunden lang dort abgestellt werden darf – ausgewiesen durch eine Parkscheibe. Ist die Zeit überschritten oder liegt keine Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe, sind die Mitarbeiter des Ordnungsamtes angehalten, je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit ein Verwarnungs- oder Bußgeld zu erheben. Das Knöllchen muss bei der Bußgeldstelle (Finanzzentrum Baumberge, Gemeindekasse) innerhalb einer Woche beglichen werden.
In besonderen Fällen dürfen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch das Abschleppen des Fahrzeugs veranlassen. Zum Beispiel dann, wenn Fahrzeuge Parkplätze für außergewöhnlich Gehbehinderte blockieren, Geh- und Radwege so zustellen, dass ein Kinderwagen nicht mehr passieren kann, eine Ladezone behindern oder in einer Feuerwehrzufahrt abgestellt sind.
Diese Vehikel werden kostenpflichtig abgeschleppt. Der betroffene Fahrzeugführer/Fahrzeughalter kann entweder beim Polizeibezirksdienst in Nottuln unter der Rufnummer (02502) 22 53 65 oder nach Dienstschluss bei der Polizeiwache in Dülmen unter der Rufnummer (02594) 79 30 erfragen, wo er sein Fahrzeug wieder abholen kann.
Wenn Sie das Auto beim Abschleppunternehmen abholen müssen, sollten Sie folgendes bereithalten:
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes überprüfen regelmäßig den ruhenden Verkehr: Das heißt sie prüfen, ob die Fahrzeuge auch da abgestellt sind, wo sie geparkt werden dürfen und ob gegebenenfalls die Parkscheibe ordnungsgemäß hinter der Windschutzscheibe platziert wird. In den verkehrsberuhigten Zonen im Ortskern gilt der Grundsatz, dass das Fahrzeug nur zwei Stunden lang dort abgestellt werden darf – ausgewiesen durch eine Parkscheibe. Ist die Zeit überschritten oder liegt keine Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe, sind die Mitarbeiter des Ordnungsamtes angehalten, je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit ein Verwarnungs- oder Bußgeld zu erheben. Das Knöllchen muss bei der Bußgeldstelle (Finanzzentrum Baumberge, Gemeindekasse) innerhalb einer Woche beglichen werden.
In besonderen Fällen dürfen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch das Abschleppen des Fahrzeugs veranlassen. Zum Beispiel dann, wenn Fahrzeuge Parkplätze für außergewöhnlich Gehbehinderte blockieren, Geh- und Radwege so zustellen, dass ein Kinderwagen nicht mehr passieren kann, eine Ladezone behindern oder in einer Feuerwehrzufahrt abgestellt sind.
Diese Vehikel werden kostenpflichtig abgeschleppt. Der betroffene Fahrzeugführer/Fahrzeughalter kann entweder beim Polizeibezirksdienst in Nottuln unter der Rufnummer (02502) 22 53 65 oder nach Dienstschluss bei der Polizeiwache in Dülmen unter der Rufnummer (02594) 79 30 erfragen, wo er sein Fahrzeug wieder abholen kann.
Wenn Sie das Auto beim Abschleppunternehmen abholen müssen, sollten Sie folgendes bereithalten:
- Ihren Personalausweis
- den Fahrzeugschein des abgeschleppten Autos
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Harden
Tel: 02502 942-328
E-Mail: harden@nottuln.de
- Herr Schulze Wermeling
Tel: +49 2502 942-322
E-Mail: schulze-wermeling@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnungswesen/Standesamt
Stiftsplatz 7
48301 Nottuln
E-Mail: kohaus@nottuln.de
Verwarngelder Beim Ordnungsamt unserer Gemeinde angesiedelt, kümmert sich die Bußgeldstelle um die Überwachung des ruhenden Verkehrs, während die Verkehrsüberwachung in Sachen Geschwindigkeitskontrollen beim Kreis Coesfeld liegt.
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes überprüfen regelmäßig den ruhenden Verkehr: Das heißt sie prüfen, ob die Fahrzeuge auch da abgestellt sind, wo sie geparkt werden dürfen und ob gegebenenfalls die Parkscheibe ordnungsgemäß hinter der Windschutzscheibe platziert wird. In den verkehrsberuhigten Zonen im Ortskern gilt der Grundsatz, dass das Fahrzeug nur zwei Stunden lang dort abgestellt werden darf – ausgewiesen durch eine Parkscheibe. Ist die Zeit überschritten oder liegt keine Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe, sind die Mitarbeiter des Ordnungsamtes angehalten, je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit ein Verwarnungs- oder Bußgeld zu erheben. Das Knöllchen muss bei der Bußgeldstelle (Finanzzentrum Baumberge, Gemeindekasse) innerhalb einer Woche beglichen werden.
In besonderen Fällen dürfen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch das Abschleppen des Fahrzeugs veranlassen. Zum Beispiel dann, wenn Fahrzeuge Parkplätze für außergewöhnlich Gehbehinderte blockieren, Geh- und Radwege so zustellen, dass ein Kinderwagen nicht mehr passieren kann, eine Ladezone behindern oder in einer Feuerwehrzufahrt abgestellt sind.
Diese Vehikel werden kostenpflichtig abgeschleppt. Der betroffene Fahrzeugführer/Fahrzeughalter kann entweder beim Polizeibezirksdienst in Nottuln unter der Rufnummer (02502) 22 53 65 oder nach Dienstschluss bei der Polizeiwache in Dülmen unter der Rufnummer (02594) 79 30 erfragen, wo er sein Fahrzeug wieder abholen kann.
Wenn Sie das Auto beim Abschleppunternehmen abholen müssen, sollten Sie folgendes bereithalten:
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes überprüfen regelmäßig den ruhenden Verkehr: Das heißt sie prüfen, ob die Fahrzeuge auch da abgestellt sind, wo sie geparkt werden dürfen und ob gegebenenfalls die Parkscheibe ordnungsgemäß hinter der Windschutzscheibe platziert wird. In den verkehrsberuhigten Zonen im Ortskern gilt der Grundsatz, dass das Fahrzeug nur zwei Stunden lang dort abgestellt werden darf – ausgewiesen durch eine Parkscheibe. Ist die Zeit überschritten oder liegt keine Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe, sind die Mitarbeiter des Ordnungsamtes angehalten, je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit ein Verwarnungs- oder Bußgeld zu erheben. Das Knöllchen muss bei der Bußgeldstelle (Finanzzentrum Baumberge, Gemeindekasse) innerhalb einer Woche beglichen werden.
In besonderen Fällen dürfen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch das Abschleppen des Fahrzeugs veranlassen. Zum Beispiel dann, wenn Fahrzeuge Parkplätze für außergewöhnlich Gehbehinderte blockieren, Geh- und Radwege so zustellen, dass ein Kinderwagen nicht mehr passieren kann, eine Ladezone behindern oder in einer Feuerwehrzufahrt abgestellt sind.
Diese Vehikel werden kostenpflichtig abgeschleppt. Der betroffene Fahrzeugführer/Fahrzeughalter kann entweder beim Polizeibezirksdienst in Nottuln unter der Rufnummer (02502) 22 53 65 oder nach Dienstschluss bei der Polizeiwache in Dülmen unter der Rufnummer (02594) 79 30 erfragen, wo er sein Fahrzeug wieder abholen kann.
Wenn Sie das Auto beim Abschleppunternehmen abholen müssen, sollten Sie folgendes bereithalten:
- Ihren Personalausweis
- den Fahrzeugschein des abgeschleppten Autos
Ordnungswesen/Standesamt
001 Stiftsplatz 7 48301 Nottuln
Telefon 02502 942-300
Frau
Harden
703 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)
02502 942-328
harden@nottuln.de
Herr
Schulze Wermeling
702 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)
+49 2502 942-322
schulze-wermeling@nottuln.de