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Reisegewerbekarten
Das Reisegewerbe ist eine berufliche Tätigkeit, die keine Geschäftsräume erfordert und außerhalb der Räume einer gewerblichen Niederlassung stattfindet.
Typische reisegewerbliche Tätigkeiten sind zum Beispiel der Vertreter an der Haustür oder der Standverkäufer im Supermarkt oder an der Straße. Auch unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart gehören zum Reisegewerbe.
Das Reisegewerbe ist neben dem stehenden Gewerbe und dem Marktgewerbe eine dritte Gewerbeform in Deutschland.
Geregelt ist es im Titel III der Gewerbeordnung (§§ 55 ff. GewO).
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis und benötigt in der Regel eine Reisegewerbekarte.
Die Reisegewerbekarte ist rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich zu beantragen.
Typische reisegewerbliche Tätigkeiten sind zum Beispiel der Vertreter an der Haustür oder der Standverkäufer im Supermarkt oder an der Straße. Auch unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart gehören zum Reisegewerbe.
Das Reisegewerbe ist neben dem stehenden Gewerbe und dem Marktgewerbe eine dritte Gewerbeform in Deutschland.
Geregelt ist es im Titel III der Gewerbeordnung (§§ 55 ff. GewO).
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis und benötigt in der Regel eine Reisegewerbekarte.
Die Reisegewerbekarte ist rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich zu beantragen.
Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung einer Reisegewerbekarte
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauskunft
Kosten
Es werden Gebühren erhoben. Ihre Höhe richtet sich nach der Art des Reisegewerbes.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Skusa
Tel: +49 2502 942-320
E-Mail: skusa@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnungswesen/Standesamt
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln
Amt/Fachbereich
Ordnungswesen/ Standesamt
Reisegewerbekarten Das Reisegewerbe ist eine berufliche Tätigkeit, die keine Geschäftsräume erfordert und außerhalb der Räume einer gewerblichen Niederlassung stattfindet.
Typische reisegewerbliche Tätigkeiten sind zum Beispiel der Vertreter an der Haustür oder der Standverkäufer im Supermarkt oder an der Straße. Auch unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart gehören zum Reisegewerbe.
Das Reisegewerbe ist neben dem stehenden Gewerbe und dem Marktgewerbe eine dritte Gewerbeform in Deutschland.
Geregelt ist es im Titel III der Gewerbeordnung (§§ 55 ff. GewO).
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis und benötigt in der Regel eine Reisegewerbekarte.
Die Reisegewerbekarte ist rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich zu beantragen.
Typische reisegewerbliche Tätigkeiten sind zum Beispiel der Vertreter an der Haustür oder der Standverkäufer im Supermarkt oder an der Straße. Auch unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart gehören zum Reisegewerbe.
Das Reisegewerbe ist neben dem stehenden Gewerbe und dem Marktgewerbe eine dritte Gewerbeform in Deutschland.
Geregelt ist es im Titel III der Gewerbeordnung (§§ 55 ff. GewO).
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis und benötigt in der Regel eine Reisegewerbekarte.
Die Reisegewerbekarte ist rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich zu beantragen.
- Antrag auf Ausstellung einer Reisegewerbekarte
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauskunft
Ordnungswesen/Standesamt
001 Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln
Frau
Skusa
701 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)
+49 2502 942-320
skusa@nottuln.de