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Plakatieren im öffentlichen Verkehrsraum

Im öffentlichen Verkehrsraum der Gemeinde Nottuln sind Plakatierungen grundsätzlich verboten.
Wer werben möchte, kann gegebenfalls die kostenpflichtigen Werbeflächen der Städtewerbung Schnelle GmbH nutzen.  
Widerrechtlich im öffentlichen Verkehrsraum aufgehängte Werbeplakate werden von der Gemeinde Nottuln gegebenenfalls kostenpflichtig entfernt.

Ausnahme:

Wahlplakate und Werbung der Zirkusunternehmen, die im Ort gastieren.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

Ordnungswesen/ Standesamt
Plakatieren im öffentlichen Verkehrsraum Im öffentlichen Verkehrsraum der Gemeinde Nottuln sind Plakatierungen grundsätzlich verboten.
Wer werben möchte, kann gegebenfalls die kostenpflichtigen Werbeflächen der Städtewerbung Schnelle GmbH nutzen.  
Widerrechtlich im öffentlichen Verkehrsraum aufgehängte Werbeplakate werden von der Gemeinde Nottuln gegebenenfalls kostenpflichtig entfernt.

Ausnahme:

Wahlplakate und Werbung der Zirkusunternehmen, die im Ort gastieren.
https://serviceportal.nottuln.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/533/show
Ordnungswesen/Standesamt
Stiftsplatz 7 48301 Nottuln
Telefon 02502 942-300

Frau

Skusa

701 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)

+49 2502 942-320
skusa@nottuln.de

Herr

Teubner

701 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)

+49 2502 942-321
teubner@nottuln.de