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Osterfeuer

Es ist ein alter Brauch: Mit dem beginnenden Frühjahr möchten die Menschen den Winter endgültig vertrieben wissen. Vielerorts begrüßen sie die warme Jahreszeit mit einem Osterfeuer, in dem symbolisch der Winter verbrannt wird. 
Solche Brauchtumsfeuer müssen vor ihrer Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde schriftlich oder telefonisch angemeldet werden, und zwar bis spätestens am Gründonnerstag.   
Die Anzeige des Brauchtumsfeuers muss folgende Angaben enthalten:

  1. Name und Anschrift der verantwortliche(n) Person(en), die das Brauchtumsfeuer durchführen möchte(n)
  2. Alter der verantwortlichen Person(en), die das Brauchtumsfeuer beaufsichtigt/beaufsichtigen
  3. Beschreibung des Ortes, wo das Brauchtumsfeuer stattfinden soll
  4. Entfernung des Brauchtumsfeuers zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen
  5. Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials
  6. getroffene Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr (z.B. Feuerlöscher, Mobiltelefon für Notruf)
  7. Datum der Veranstaltung
  8. Uhrzeit der Veranstaltung (Beginn und ungefähres Ende)

Kosten

Es entstehen keine Gebühren.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

Ordnungswesen/ Standesamt

Osterfeuer

Es ist ein alter Brauch: Mit dem beginnenden Frühjahr möchten die Menschen den Winter endgültig vertrieben wissen. Vielerorts begrüßen sie die warme Jahreszeit mit einem Osterfeuer, in dem symbolisch der Winter verbrannt wird. 
Solche Brauchtumsfeuer müssen vor ihrer Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde schriftlich oder telefonisch angemeldet werden, und zwar bis spätestens am Gründonnerstag.   
Die Anzeige des Brauchtumsfeuers muss folgende Angaben enthalten:

  1. Name und Anschrift der verantwortliche(n) Person(en), die das Brauchtumsfeuer durchführen möchte(n)
  2. Alter der verantwortlichen Person(en), die das Brauchtumsfeuer beaufsichtigt/beaufsichtigen
  3. Beschreibung des Ortes, wo das Brauchtumsfeuer stattfinden soll
  4. Entfernung des Brauchtumsfeuers zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen
  5. Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials
  6. getroffene Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr (z.B. Feuerlöscher, Mobiltelefon für Notruf)
  7. Datum der Veranstaltung
  8. Uhrzeit der Veranstaltung (Beginn und ungefähres Ende)

Es entstehen keine Gebühren.

https://serviceportal.nottuln.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/535/show
Ordnungswesen/Standesamt
Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln

Herr

Schulze Wermeling

702 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)

+49 2502 942-322
schulze-wermeling@nottuln.de

Frau

Skusa

701 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)

+49 2502 942-320
skusa@nottuln.de

Herr

Teubner

701 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)

+49 2502 942-321
teubner@nottuln.de