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Osterfeuer
Es ist ein alter Brauch: Mit dem beginnenden Frühjahr möchten die Menschen den Winter endgültig vertrieben wissen. Vielerorts begrüßen sie die warme Jahreszeit mit einem Osterfeuer, in dem symbolisch der Winter verbrannt wird.
Solche Brauchtumsfeuer müssen vor ihrer Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde schriftlich oder telefonisch angemeldet werden, und zwar bis spätestens am Gründonnerstag.
Die Anzeige des Brauchtumsfeuers muss folgende Angaben enthalten:
Solche Brauchtumsfeuer müssen vor ihrer Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde schriftlich oder telefonisch angemeldet werden, und zwar bis spätestens am Gründonnerstag.
Die Anzeige des Brauchtumsfeuers muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift der verantwortliche(n) Person(en), die das Brauchtumsfeuer durchführen möchte(n)
- Alter der verantwortlichen Person(en), die das Brauchtumsfeuer beaufsichtigt/beaufsichtigen
- Beschreibung des Ortes, wo das Brauchtumsfeuer stattfinden soll
- Entfernung des Brauchtumsfeuers zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen
- Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials
- getroffene Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr (z.B. Feuerlöscher, Mobiltelefon für Notruf)
Kosten
Es entstehen keine Gebühren.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Schulze Wermeling
Tel: +49 2502 942-322
E-Mail: schulze-wermeling@nottuln.de
- Frau Skusa
Tel: +49 2502 942-320
E-Mail: skusa@nottuln.de
- Herr Teubner
Tel: +49 2502 942-321
E-Mail: teubner@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnungswesen/Standesamt
Stiftsplatz 7
48301 Nottuln
E-Mail: kohaus@nottuln.de
Amt/Fachbereich
Ordnungswesen/ Standesamt
Osterfeuer Es ist ein alter Brauch: Mit dem beginnenden Frühjahr möchten die Menschen den Winter endgültig vertrieben wissen. Vielerorts begrüßen sie die warme Jahreszeit mit einem Osterfeuer, in dem symbolisch der Winter verbrannt wird.
Solche Brauchtumsfeuer müssen vor ihrer Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde schriftlich oder telefonisch angemeldet werden, und zwar bis spätestens am Gründonnerstag.
Die Anzeige des Brauchtumsfeuers muss folgende Angaben enthalten:
Solche Brauchtumsfeuer müssen vor ihrer Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde schriftlich oder telefonisch angemeldet werden, und zwar bis spätestens am Gründonnerstag.
Die Anzeige des Brauchtumsfeuers muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift der verantwortliche(n) Person(en), die das Brauchtumsfeuer durchführen möchte(n)
- Alter der verantwortlichen Person(en), die das Brauchtumsfeuer beaufsichtigt/beaufsichtigen
- Beschreibung des Ortes, wo das Brauchtumsfeuer stattfinden soll
- Entfernung des Brauchtumsfeuers zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen
- Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials
- getroffene Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr (z.B. Feuerlöscher, Mobiltelefon für Notruf)
Ordnungswesen/Standesamt
001 Stiftsplatz 7 48301 Nottuln
Telefon 02502 942-300
Herr
Schulze Wermeling
702 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)
+49 2502 942-322
schulze-wermeling@nottuln.de
Frau
Skusa
701 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)
+49 2502 942-320
skusa@nottuln.de
Herr
Teubner
701 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)
+49 2502 942-321
teubner@nottuln.de