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Melderegisterauskunft
Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften: die einfache Auskunft und die erweiterte Auskunft.
Es können abgefragt werden
Falls Ihre im Melderegister gespeicherten Daten unrichtig oder unvollständig sind, können auf Ihren Antrag hin die Daten durch die Meldebehörde berichtigt oder ergänzt werden. Bitte weisen Sie die Daten durch entsprechende Nachweise nach. Dies können standesamtliche Urkunden (Geburts-, Heirats-, bzw. Sterbeurkunden) aber auch Urkunden und Bescheinigungen von Gerichten, Bescheinigungen über Kirchenein- oder austritt, Staatsangehörigkeitsausweise oder Reisepässe und Personalausweise sein.
Einfache Melderegisterauskunft
Wenn Sie in Nottuln gemeldet sind, haben Sie das Recht, sich kostenlos darüber zu informieren, welche Daten über Sie im Melderegister gespeichert sind. Auf persönliche oder schriftliche (keine telefonische!) Anfrage hin, haben Sie zudem die Möglichkeit, Auskünfte über Vor- und Zunamen, akademische Grade und Anschrift der im Melderegister registrierten Nottulner Einwohner zu erhalten.Erweiterte Melderegisterauskunft
Laut Bundesmeldegesetz erhalten Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen können – unter anderem Rechtsanwälte – eine erweiterte Melderegisterauskunft.Es können abgefragt werden
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- der Familienstand (lediglich die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- der Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und Sterbeort
- Vor- und Familiennamen
- Anschriften des Ehegatten oder Lebenspartners
Wenn Ihre Daten unvollständig oder falsch sind
Falls Ihre im Melderegister gespeicherten Daten unrichtig oder unvollständig sind, können auf Ihren Antrag hin die Daten durch die Meldebehörde berichtigt oder ergänzt werden. Bitte weisen Sie die Daten durch entsprechende Nachweise nach. Dies können standesamtliche Urkunden (Geburts-, Heirats-, bzw. Sterbeurkunden) aber auch Urkunden und Bescheinigungen von Gerichten, Bescheinigungen über Kirchenein- oder austritt, Staatsangehörigkeitsausweise oder Reisepässe und Personalausweise sein. Kosten
Die Gebühren für eine einfache Melderegisterauskunft betragen 11 €.
Für eine erweiterte Auskunft fallen Gebühren in Höhe von 15 € an.
Für eine erweiterte Auskunft fallen Gebühren in Höhe von 15 € an.
Weitere Informationen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Wittenberg
Tel: +49 2502 942-332
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
- Herr Feldkamp
Tel: 02502 942-334
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
- Frau Kockmann
Tel: +49 2502 942-331
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerservice (Meldewesen)
Stiftsplatz 8
48301 Nottuln
E-Mail: kohaus@nottuln.de
Amt/Fachbereich
Bürgerservice (Meldewesen)
Melderegisterauskunft Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften: die einfache Auskunft und die erweiterte Auskunft.
Es können abgefragt werden
Falls Ihre im Melderegister gespeicherten Daten unrichtig oder unvollständig sind, können auf Ihren Antrag hin die Daten durch die Meldebehörde berichtigt oder ergänzt werden. Bitte weisen Sie die Daten durch entsprechende Nachweise nach. Dies können standesamtliche Urkunden (Geburts-, Heirats-, bzw. Sterbeurkunden) aber auch Urkunden und Bescheinigungen von Gerichten, Bescheinigungen über Kirchenein- oder austritt, Staatsangehörigkeitsausweise oder Reisepässe und Personalausweise sein. Information gemäß Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung für meldepflichtige Personen Die Gebühren für eine einfache Melderegisterauskunft betragen 11 €.
Für eine erweiterte Auskunft fallen Gebühren in Höhe von 15 € an. https://serviceportal.nottuln.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/537/show
Einfache Melderegisterauskunft
Wenn Sie in Nottuln gemeldet sind, haben Sie das Recht, sich kostenlos darüber zu informieren, welche Daten über Sie im Melderegister gespeichert sind. Auf persönliche oder schriftliche (keine telefonische!) Anfrage hin, haben Sie zudem die Möglichkeit, Auskünfte über Vor- und Zunamen, akademische Grade und Anschrift der im Melderegister registrierten Nottulner Einwohner zu erhalten.Erweiterte Melderegisterauskunft
Laut Bundesmeldegesetz erhalten Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen können – unter anderem Rechtsanwälte – eine erweiterte Melderegisterauskunft.Es können abgefragt werden
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- der Familienstand (lediglich die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- der Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und Sterbeort
- Vor- und Familiennamen
- Anschriften des Ehegatten oder Lebenspartners
Wenn Ihre Daten unvollständig oder falsch sind
Falls Ihre im Melderegister gespeicherten Daten unrichtig oder unvollständig sind, können auf Ihren Antrag hin die Daten durch die Meldebehörde berichtigt oder ergänzt werden. Bitte weisen Sie die Daten durch entsprechende Nachweise nach. Dies können standesamtliche Urkunden (Geburts-, Heirats-, bzw. Sterbeurkunden) aber auch Urkunden und Bescheinigungen von Gerichten, Bescheinigungen über Kirchenein- oder austritt, Staatsangehörigkeitsausweise oder Reisepässe und Personalausweise sein. Information gemäß Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung für meldepflichtige Personen Die Gebühren für eine einfache Melderegisterauskunft betragen 11 €. Für eine erweiterte Auskunft fallen Gebühren in Höhe von 15 € an. https://serviceportal.nottuln.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/537/show
Bürgerservice (Meldewesen)
001 Stiftsplatz 8 48301 Nottuln
Frau
Wittenberg
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)...
+49 2502 942-332
buergerservice@nottuln.de
Herr
Feldkamp
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)
02502 942-334
buergerservice@nottuln.de
Frau
Kockmann
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)
+49 2502 942-331
buergerservice@nottuln.de