BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Feste, Märkte, Kirmessen
Das Leben in der Stiftsgemeinde Nottuln ist reich an Traditionen, die zum Teil schon Jahrhunderte alt sind. Dazu zählen der Martini-Markt, der alljährlich Anfang November stattfindet genauso wie der donnerstägliche Wochenmarkt in Nottuln oder die Schützenfeste, die den Frühsommer in Nottuln bereichern. Der Frühlingsmarkt mit Stiftslauf, das Weinfest, die Daruper Landpartie, verschiedene Trödelmärkte und die September-Kirmes runden den Reigen der regelmäßigen Veranstaltungen ab.
Hinzu kommen unregelmäßig stattfindende oder einmalige Ereignisse – die Nottulner sind erfinderisch und gute Gastgeber.
Ihre Veranstalter und Organisatoren müssen zuvor vieles bedenken, damit diese Ereignisse überhaupt bei uns stattfinden können und dürfen. Schließlich umfasst ihre Logistik auch den Ablauf hinter den Kulissen: Der Kraftfahrzeugverkehr muss geregelt und eventuelle Straßensperrungen eingeplant werden, Parkraum vorhanden sein. An die Sicherheit der Besucher sollte ebenfalls gedacht werden, sanitäre Anlagen müssen in ausreichendem Maß eingerichtet werden.
Grundlage dafür sind unsere ordnungsbehördlichen Auflagen und nicht zuletzt muss beim Ordnungsamt (Fachbereich 5, Ordnungswesen/Standesamt) die Genehmigung für die entsprechende Veranstaltung eingeholt werden.
Hinzu kommen unregelmäßig stattfindende oder einmalige Ereignisse – die Nottulner sind erfinderisch und gute Gastgeber.
Ihre Veranstalter und Organisatoren müssen zuvor vieles bedenken, damit diese Ereignisse überhaupt bei uns stattfinden können und dürfen. Schließlich umfasst ihre Logistik auch den Ablauf hinter den Kulissen: Der Kraftfahrzeugverkehr muss geregelt und eventuelle Straßensperrungen eingeplant werden, Parkraum vorhanden sein. An die Sicherheit der Besucher sollte ebenfalls gedacht werden, sanitäre Anlagen müssen in ausreichendem Maß eingerichtet werden.
Grundlage dafür sind unsere ordnungsbehördlichen Auflagen und nicht zuletzt muss beim Ordnungsamt (Fachbereich 5, Ordnungswesen/Standesamt) die Genehmigung für die entsprechende Veranstaltung eingeholt werden.
Unterlagen
- Antrag
- Angaben zu den angebotenen Waren
- Angaben zum/zur/zu
- Ort
- Dauer
- Öffnungszeiten
- Aussteller- und Anbieterverzeichnis
- Teilnahmebestimmungen
- Lageplan inkl. Parkplatzkonzeption
- Plan der Standaufbauten
Weitere Unterlagen können beim Ordnungsamt erfragt werden.
Kosten
Die Höhe der Gebühren belaufen sich je nach Verwaltungsaufwand auf bis zu 750 €.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Enning
Tel: 02502 942-323
E-Mail: enning@nottuln.de
- Frau Skusa
Tel: +49 2502 942-320
E-Mail: skusa@nottuln.de
- Herr Teubner
Tel: +49 2502 942-321
E-Mail: teubner@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnungswesen/Standesamt
Stiftsplatz 7
48301 Nottuln
E-Mail: kohaus@nottuln.de
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt/ Standesamt
Feste, Märkte, Kirmessen Das Leben in der Stiftsgemeinde Nottuln ist reich an Traditionen, die zum Teil schon Jahrhunderte alt sind. Dazu zählen der Martini-Markt, der alljährlich Anfang November stattfindet genauso wie der donnerstägliche Wochenmarkt in Nottuln oder die Schützenfeste, die den Frühsommer in Nottuln bereichern. Der Frühlingsmarkt mit Stiftslauf, das Weinfest, die Daruper Landpartie, verschiedene Trödelmärkte und die September-Kirmes runden den Reigen der regelmäßigen Veranstaltungen ab.
Hinzu kommen unregelmäßig stattfindende oder einmalige Ereignisse – die Nottulner sind erfinderisch und gute Gastgeber.
Ihre Veranstalter und Organisatoren müssen zuvor vieles bedenken, damit diese Ereignisse überhaupt bei uns stattfinden können und dürfen. Schließlich umfasst ihre Logistik auch den Ablauf hinter den Kulissen: Der Kraftfahrzeugverkehr muss geregelt und eventuelle Straßensperrungen eingeplant werden, Parkraum vorhanden sein. An die Sicherheit der Besucher sollte ebenfalls gedacht werden, sanitäre Anlagen müssen in ausreichendem Maß eingerichtet werden.
Grundlage dafür sind unsere ordnungsbehördlichen Auflagen und nicht zuletzt muss beim Ordnungsamt (Fachbereich 5, Ordnungswesen/Standesamt) die Genehmigung für die entsprechende Veranstaltung eingeholt werden.
Weitere Unterlagen können beim Ordnungsamt erfragt werden. Die Höhe der Gebühren belaufen sich je nach Verwaltungsaufwand auf bis zu 750 €. Veranstaltungen, Events https://serviceportal.nottuln.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/570/show
Hinzu kommen unregelmäßig stattfindende oder einmalige Ereignisse – die Nottulner sind erfinderisch und gute Gastgeber.
Ihre Veranstalter und Organisatoren müssen zuvor vieles bedenken, damit diese Ereignisse überhaupt bei uns stattfinden können und dürfen. Schließlich umfasst ihre Logistik auch den Ablauf hinter den Kulissen: Der Kraftfahrzeugverkehr muss geregelt und eventuelle Straßensperrungen eingeplant werden, Parkraum vorhanden sein. An die Sicherheit der Besucher sollte ebenfalls gedacht werden, sanitäre Anlagen müssen in ausreichendem Maß eingerichtet werden.
Grundlage dafür sind unsere ordnungsbehördlichen Auflagen und nicht zuletzt muss beim Ordnungsamt (Fachbereich 5, Ordnungswesen/Standesamt) die Genehmigung für die entsprechende Veranstaltung eingeholt werden.
- Antrag
- Angaben zu den angebotenen Waren
- Angaben zum/zur/zu
- Ort
- Dauer
- Öffnungszeiten
- Aussteller- und Anbieterverzeichnis
- Teilnahmebestimmungen
- Lageplan inkl. Parkplatzkonzeption
- Plan der Standaufbauten
Weitere Unterlagen können beim Ordnungsamt erfragt werden. Die Höhe der Gebühren belaufen sich je nach Verwaltungsaufwand auf bis zu 750 €. Veranstaltungen, Events https://serviceportal.nottuln.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/570/show
Ordnungswesen/Standesamt
001 Stiftsplatz 7 48301 Nottuln
Telefon 02502 942-300
Herr
Enning
703
02502 942-323
enning@nottuln.de
Frau
Skusa
701 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)
+49 2502 942-320
skusa@nottuln.de
Herr
Teubner
701 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)
+49 2502 942-321
teubner@nottuln.de