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Abmeldung Ihres Wohnsitzes
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, brauchen Sie sich seit 2004 bei Ihrer bisherigen Meldebehörde nicht mehr abzumelden. Bitte nehmen Sie aber zeitnah die Anmeldung bei Ihrer neuen Meldebehörde vor.
Diese veranlasst dann die Abmeldung der früheren Wohnung.
Zur Anmeldung der neuen Wohnung benötigen Sie nicht mehr wie früher die Abmeldebestätigung.
Die Abmeldepflicht besteht aber weiterhin, wenn Sie
- aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Zum Beispiel dann, wenn Sie ins Ausland gehen oder
- aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und im Anschluss keine neue Nebenwohnung mehr beziehen oder
- aus Ihrer Wohnung ausziehen und danach wohnungslos sind
In diesen Fällen benötigen Sie außerdem seit dem 1. November 2015 die sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung.
Die Abmeldung muss persönlich unterschrieben sein und im Bürgerservice Meldewesen abgegeben werden.
Kosten
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Hinweise und Besonderheiten
Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen.
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.
Weitere Informationen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Feldkamp
Tel: 02502 942-334
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
- Herr Kozjan
Tel: 02502 942-332
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
- Frau Kockmann
Tel: +49 2502 942-331
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerservice (Meldewesen)
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln
Amt/Fachbereich
Bürgerservice (Meldewesen)
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, brauchen Sie sich seit 2004 bei Ihrer bisherigen Meldebehörde nicht mehr abzumelden. Bitte nehmen Sie aber zeitnah die Anmeldung bei Ihrer neuen Meldebehörde vor.
Diese veranlasst dann die Abmeldung der früheren Wohnung.
Zur Anmeldung der neuen Wohnung benötigen Sie nicht mehr wie früher die Abmeldebestätigung.
Die Abmeldepflicht besteht aber weiterhin, wenn Sie
- aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Zum Beispiel dann, wenn Sie ins Ausland gehen oder
- aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und im Anschluss keine neue Nebenwohnung mehr beziehen oder
- aus Ihrer Wohnung ausziehen und danach wohnungslos sind
In diesen Fällen benötigen Sie außerdem seit dem 1. November 2015 die sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung.
Die Abmeldung muss persönlich unterschrieben sein und im Bürgerservice Meldewesen abgegeben werden.
Informationen gemäß Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung für meldepflichtige Personen
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Wohnsitzabmeldung - Nottuln, Wegzug, Wohnungswechsel, Einwohnermeldeamt https://serviceportal.nottuln.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/573/showHerr
Feldkamp
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)
Herr
Kozjan
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)
Frau
Kockmann
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)