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Heiraten im Ausland

Manchmal muss es eben außergewöhnlich sein. Um dem vielleicht schönsten Tag im Leben das I-Tüpfelchen aufzusetzen, zieht es so manches Paar in die Ferne: Sie heiraten im Ausland – unter Palmen am Meer oder an einem anderen Lieblingsplatz.
Grundsätzlich stellt das kein Problem dar, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist.
Aber: Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Einen ersten Überblick geben Ihnen die Seiten zum Beispiel die Seiten vom Auswärtigen Amt.   
Manche Staaten fordern von Ihnen ein  Ehefähigkeitszeugnis, das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitz-Standesamt ausstellt. Dazu gehören unter anderem  Bolivien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Japan, Luxemburg, Marokko, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn. Nicht ausdrücklich gefordert, aber hilfreich ist ein Ehefähigkeitszeugnis in Belgien, Dänemark, Großbritannien, Jugoslawien, Kroatien, Norwegen und die Seychellen.
Lassen Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst direkt durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren – zum Beweis dafür, dass die Urkunde echt ist. Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, gehen Sie nach Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde ins Standesamt und geben eine gemeinsame Namenserklärung ab. Dort können Sie Ihre im Ausland geschlossene Ehe im deutschen Eheregister nachbeurkunden lassen.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

Ordnungswesen/ Standesamt

Heiraten im Ausland

Manchmal muss es eben außergewöhnlich sein. Um dem vielleicht schönsten Tag im Leben das I-Tüpfelchen aufzusetzen, zieht es so manches Paar in die Ferne: Sie heiraten im Ausland – unter Palmen am Meer oder an einem anderen Lieblingsplatz.
Grundsätzlich stellt das kein Problem dar, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist.
Aber: Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Einen ersten Überblick geben Ihnen die Seiten zum Beispiel die Seiten vom Auswärtigen Amt.   
Manche Staaten fordern von Ihnen ein  Ehefähigkeitszeugnis, das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitz-Standesamt ausstellt. Dazu gehören unter anderem  Bolivien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Japan, Luxemburg, Marokko, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn. Nicht ausdrücklich gefordert, aber hilfreich ist ein Ehefähigkeitszeugnis in Belgien, Dänemark, Großbritannien, Jugoslawien, Kroatien, Norwegen und die Seychellen.
Lassen Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst direkt durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren – zum Beweis dafür, dass die Urkunde echt ist. Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, gehen Sie nach Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde ins Standesamt und geben eine gemeinsame Namenserklärung ab. Dort können Sie Ihre im Ausland geschlossene Ehe im deutschen Eheregister nachbeurkunden lassen.

https://serviceportal.nottuln.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/576/show
Ordnungswesen/Standesamt
Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln

Frau

Barth

Standesbeamtin

704 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)

+49 2502 942-325
barth@nottuln.de

Frau

Zurhausen

Standesbeamtin

704 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)

+49 2502 942-324
zurhausen@nottuln.de