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Leichenpass
Einen Leichenpass benötigen die Angehörigen eines Verstorbenen, wenn er von Deutschland aus ins Ausland zwecks Beisetzung überführt werden soll. Das Dokument stellt das Standesamt aus, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Soll der Verstorbene lediglich in ein anderes Bundesland gebracht werden, reicht die Todesbescheinigung beziehungsweise die Sterbeurkunde aus – sofern es in den jeweiligen Bundesländern, auch in solchen, die man während der Überführung durchfährt, Pflicht ist.
Soll der Verstorbene lediglich in ein anderes Bundesland gebracht werden, reicht die Todesbescheinigung beziehungsweise die Sterbeurkunde aus – sofern es in den jeweiligen Bundesländern, auch in solchen, die man während der Überführung durchfährt, Pflicht ist.
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung des Leichenpasses beträgt 15 Euro.
In der Regel sind es die Bestatter, die den Leichenpass beim zuständigen Standesamt beantragen.
In der Regel sind es die Bestatter, die den Leichenpass beim zuständigen Standesamt beantragen.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Zurhausen
Standesbeamtin
Tel: +49 2502 942-324
E-Mail: zurhausen@nottuln.de
- Frau Barth
Standesbeamtin
Tel: +49 2502 942-325
E-Mail: barth@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnungswesen/Standesamt
Stiftsplatz 7
48301 Nottuln
E-Mail: kohaus@nottuln.de
Amt/Fachbereich
Ordnungswesen/ Standesamt
Leichenpass Einen Leichenpass benötigen die Angehörigen eines Verstorbenen, wenn er von Deutschland aus ins Ausland zwecks Beisetzung überführt werden soll. Das Dokument stellt das Standesamt aus, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Soll der Verstorbene lediglich in ein anderes Bundesland gebracht werden, reicht die Todesbescheinigung beziehungsweise die Sterbeurkunde aus – sofern es in den jeweiligen Bundesländern, auch in solchen, die man während der Überführung durchfährt, Pflicht ist. Die Gebühr für die Ausstellung des Leichenpasses beträgt 15 Euro.
In der Regel sind es die Bestatter, die den Leichenpass beim zuständigen Standesamt beantragen. https://serviceportal.nottuln.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/593/show
Soll der Verstorbene lediglich in ein anderes Bundesland gebracht werden, reicht die Todesbescheinigung beziehungsweise die Sterbeurkunde aus – sofern es in den jeweiligen Bundesländern, auch in solchen, die man während der Überführung durchfährt, Pflicht ist. Die Gebühr für die Ausstellung des Leichenpasses beträgt 15 Euro.
In der Regel sind es die Bestatter, die den Leichenpass beim zuständigen Standesamt beantragen. https://serviceportal.nottuln.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/593/show
Ordnungswesen/Standesamt
001 Stiftsplatz 7 48301 Nottuln
Telefon 02502 942-300
Frau
Zurhausen
Standesbeamtin
704 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)
+49 2502 942-324
zurhausen@nottuln.de
Frau
Barth
Standesbeamtin
704 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)
+49 2502 942-325
barth@nottuln.de