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Fischereischeine
Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung. Ausgestellt werden Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine.
Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht hat. Für den Erstantrag ist die Unterschrift eines Personenberechtigten erforderlich. Bitte beachten Sie: Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen.
Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen gibt es bei uns im Bürgerservice.
Wo Sie die Fischerprüfung ablegen können, erfahren Sie im Ordnungsamt der Kreisverwaltung.
Unterlagen
- ein aktuelles Lichtbild
- das Zeugnis über die Fischereiprüfung (bei Erstantrag, nicht erforderlich für Jugendfischereischein)
- Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderreisepass
Kosten
- Jugendfischereischein: 8,00 €
- 1-Jahres-Fischereischein: 16,00 €
- 5-Jahres-Fischereischein: 48,00 €
- Zweitausfertigung bei Verlust: 5,00 €
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Wittenberg
Tel: +49 2502 942-332
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
- Herr Feldkamp
Tel: 02502 942-334
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
- Frau Kockmann
Tel: +49 2502 942-331
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerservice (Meldewesen)
Stiftsplatz 8
48301 Nottuln
E-Mail: kohaus@nottuln.de
Amt/Fachbereich
Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung. Ausgestellt werden Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine.
Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht hat. Für den Erstantrag ist die Unterschrift eines Personenberechtigten erforderlich. Bitte beachten Sie: Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen.
Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen gibt es bei uns im Bürgerservice.
Wo Sie die Fischerprüfung ablegen können, erfahren Sie im Ordnungsamt der Kreisverwaltung.
- ein aktuelles Lichtbild
- das Zeugnis über die Fischereiprüfung (bei Erstantrag, nicht erforderlich für Jugendfischereischein)
- Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderreisepass
- Jugendfischereischein: 8,00 €
- 1-Jahres-Fischereischein: 16,00 €
- 5-Jahres-Fischereischein: 48,00 €
- Zweitausfertigung bei Verlust: 5,00 €
Frau
Wittenberg
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)...
Herr
Feldkamp
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)
Frau
Kockmann
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)