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Fischereischeine
Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung. Ausgestellt werden Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine.
Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht hat. Für den Erstantrag ist die Unterschrift eines Personenberechtigten erforderlich. Bitte beachten Sie: Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen.
Jede Person, die das 16. Lebensjahr erreicht und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einenJahres- oder Fünfjahresschein. In Ausnahmefällen erhalten auch Jugendliche ab 14 Jahren, welche die Fischereiprüfung bestanden haben, einen solchen Schein.
Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen gibt es bei uns im Bürgerservice.
Wo Sie die Fischerprüfung ablegen können, erfahren Sie im Ordnungsamt der Kreisverwaltung.
Unterlagen
- ein aktuelles Lichtbild
- das Zeugnis über die Fischereiprüfung (bei Erstantrag, nicht erforderlich für Jugendfischereischein)
- Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderreisepass
Kosten
- Jugendfischereischein: 8,00 €
- 1-Jahres-Fischereischein: 16,00 €
- 5-Jahres-Fischereischein: 48,00 €
- Zweitausfertigung bei Verlust: 5,00 €
Hinweise und Besonderheiten
Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen.
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Feldkamp
Tel: 02502 942-334
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
- Herr Kozjan
Tel: 02502 942-332
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
- Frau Kockmann
Tel: +49 2502 942-331
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerservice (Meldewesen)
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln
Amt/Fachbereich
Bürgerservice (Meldewesen)
Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung. Ausgestellt werden Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine.
Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht hat. Für den Erstantrag ist die Unterschrift eines Personenberechtigten erforderlich. Bitte beachten Sie: Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen.
Jede Person, die das 16. Lebensjahr erreicht und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einenJahres- oder Fünfjahresschein. In Ausnahmefällen erhalten auch Jugendliche ab 14 Jahren, welche die Fischereiprüfung bestanden haben, einen solchen Schein.
Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen gibt es bei uns im Bürgerservice.
Wo Sie die Fischerprüfung ablegen können, erfahren Sie im Ordnungsamt der Kreisverwaltung.
- ein aktuelles Lichtbild
- das Zeugnis über die Fischereiprüfung (bei Erstantrag, nicht erforderlich für Jugendfischereischein)
- Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderreisepass
- Jugendfischereischein: 8,00 €
- 1-Jahres-Fischereischein: 16,00 €
- 5-Jahres-Fischereischein: 48,00 €
- Zweitausfertigung bei Verlust: 5,00 €
Herr
Feldkamp
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)
Herr
Kozjan
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)
Frau
Kockmann
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)