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Gaststättenangelegenheiten
Eröffnung einer Gaststätte
Wer eine Gaststätte, ein Restaurant, Bistro oder Café betreiben möchte, muss es zunächst beim Bürgerservice Meldewesen als Gewerbe regulär anmelden (Gewerbeanmeldung).
Soll an Ort und Stelle Alkohol ausgeschenkt werden, benötigt der Betreiber zusätzlich eine sogenannte gaststättenrechtliche Erlaubnis (Konzession) und muss in dieser Sache beim Ordnungsamt vorstellig werden.
Hinweise und Besonderheiten
Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen.
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Feldkamp
Tel: 02502 942-334
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
- Frau Kockmann
Tel: +49 2502 942-331
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerservice (Meldewesen)
Stiftsplatz 8
48301 Nottuln
E-Mail: kohaus@nottuln.de
Amt/Fachbereich
Bürgerservice (Meldewesen)
Eröffnung einer Gaststätte
Wer eine Gaststätte, ein Restaurant, Bistro oder Café betreiben möchte, muss es zunächst beim Bürgerservice Meldewesen als Gewerbe regulär anmelden (Gewerbeanmeldung).
Soll an Ort und Stelle Alkohol ausgeschenkt werden, benötigt der Betreiber zusätzlich eine sogenannte gaststättenrechtliche Erlaubnis (Konzession) und muss in dieser Sache beim Ordnungsamt vorstellig werden.
Herr
Feldkamp
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)
Frau
Kockmann
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)