BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Gewerbezentralregister
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben. Dort sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.
Sie benötigen ihn als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben möchten.
Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister müssen Sie persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen.
Anschließend wird Ihr Antrag an das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn weitergeleitet.
Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, erhalten Sie ihn direkt vom BfJ. Ist die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde im Inland erforderlich, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde mit. Dann wird der Auszug direkt an die betreffende Behörde geschickt.
Sie benötigen ihn als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben möchten.
Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister müssen Sie persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen.
Anschließend wird Ihr Antrag an das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn weitergeleitet.
Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, erhalten Sie ihn direkt vom BfJ. Ist die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde im Inland erforderlich, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde mit. Dann wird der Auszug direkt an die betreffende Behörde geschickt.
Online beantragen
Sie können die Auskunft im Internetportal des Bundesamtes für Justiz (BfJ) auch online beantragen, unabhängig davon, ob sich Ihr Wohn- oder Betriebssitz im Inland oder im Ausland befindet.Bearbeitungszeit
- Sie müssen mit zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit rechnen.
Unterlagen
Personalausweis oder Pass
Wenn die Auskunft als Vorlage bei einer Behörde dienen soll, muss die genaue Anschrift des Amtes angegeben werden
Wenn die Auskunft als Vorlage bei einer Behörde dienen soll, muss die genaue Anschrift des Amtes angegeben werden
Kosten
Die Gebühren für die Beantragung der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister betragen – auch bei einer Online-Beantragung – 13 €.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Wittenberg
Tel: +49 2502 942-332
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
- Herr Feldkamp
Tel: 02502 942-334
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
- Frau Kockmann
Tel: +49 2502 942-331
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerservice (Meldewesen)
Stiftsplatz 8
48301 Nottuln
E-Mail: kohaus@nottuln.de
Amt/Fachbereich
Bürgerservice (Meldewesen)
Gewerbezentralregister Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben. Dort sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.
Sie benötigen ihn als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben möchten.
Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister müssen Sie persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen.
Anschließend wird Ihr Antrag an das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn weitergeleitet.
Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, erhalten Sie ihn direkt vom BfJ. Ist die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde im Inland erforderlich, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde mit. Dann wird der Auszug direkt an die betreffende Behörde geschickt.
Wenn die Auskunft als Vorlage bei einer Behörde dienen soll, muss die genaue Anschrift des Amtes angegeben werden Die Gebühren für die Beantragung der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister betragen – auch bei einer Online-Beantragung – 13 €. https://serviceportal.nottuln.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/617/show
Sie benötigen ihn als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben möchten.
Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister müssen Sie persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen.
Anschließend wird Ihr Antrag an das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn weitergeleitet.
Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, erhalten Sie ihn direkt vom BfJ. Ist die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde im Inland erforderlich, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde mit. Dann wird der Auszug direkt an die betreffende Behörde geschickt.
Online beantragen
Sie können die Auskunft im Internetportal des Bundesamtes für Justiz (BfJ) auch online beantragen, unabhängig davon, ob sich Ihr Wohn- oder Betriebssitz im Inland oder im Ausland befindet.Bearbeitungszeit
- Sie müssen mit zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit rechnen.
Wenn die Auskunft als Vorlage bei einer Behörde dienen soll, muss die genaue Anschrift des Amtes angegeben werden Die Gebühren für die Beantragung der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister betragen – auch bei einer Online-Beantragung – 13 €. https://serviceportal.nottuln.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/617/show
Bürgerservice (Meldewesen)
001 Stiftsplatz 8 48301 Nottuln
Frau
Wittenberg
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)...
+49 2502 942-332
buergerservice@nottuln.de
Herr
Feldkamp
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)
02502 942-334
buergerservice@nottuln.de
Frau
Kockmann
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)
+49 2502 942-331
buergerservice@nottuln.de