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Haltung von Hunden bestimmter Rassen
Für den Umgang mit den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Haltung gefährlicher Hunde.
Grundsätzlich gilt: Erst wenn die Erlaubnis für die Haltung dieser Tiere vorliegt, kann es angeschafft werden.
Die Erlaubnis stellt das Ordnungsamt aus.
Grundsätzlich gilt: Erst wenn die Erlaubnis für die Haltung dieser Tiere vorliegt, kann es angeschafft werden.
Die Erlaubnis stellt das Ordnungsamt aus.
Unterlagen
Der Antrag auf Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eines Hundes nach dem LHundG NRW. Er liegt beim Ordnungsamt vor und muss vor Ort und persönlich ausgefüllt werden.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Harden
Tel: 02502 942-328
E-Mail: harden@nottuln.de
- Frau Skusa
Tel: +49 2502 942-320
E-Mail: skusa@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnungswesen/Standesamt
Stiftsplatz 7
48301 Nottuln
E-Mail: kohaus@nottuln.de
Amt/Fachbereich
Ordnungswesen/ Standesamt
Haltung von Hunden bestimmter Rassen Für den Umgang mit den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Haltung gefährlicher Hunde.
Grundsätzlich gilt: Erst wenn die Erlaubnis für die Haltung dieser Tiere vorliegt, kann es angeschafft werden.
Die Erlaubnis stellt das Ordnungsamt aus. Der Antrag auf Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eines Hundes nach dem LHundG NRW. Er liegt beim Ordnungsamt vor und muss vor Ort und persönlich ausgefüllt werden. https://serviceportal.nottuln.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/630/show
Grundsätzlich gilt: Erst wenn die Erlaubnis für die Haltung dieser Tiere vorliegt, kann es angeschafft werden.
Die Erlaubnis stellt das Ordnungsamt aus. Der Antrag auf Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eines Hundes nach dem LHundG NRW. Er liegt beim Ordnungsamt vor und muss vor Ort und persönlich ausgefüllt werden. https://serviceportal.nottuln.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/630/show
Ordnungswesen/Standesamt
001 Stiftsplatz 7 48301 Nottuln
Telefon 02502 942-300
Frau
Harden
703 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)
02502 942-328
harden@nottuln.de
Frau
Skusa
701 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)
+49 2502 942-320
skusa@nottuln.de