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Untersuchungsberechtigungsschein
Beginnen Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis, müssen sie sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Damit für diese Untersuchung den Jugendlichen keine Kosten entstehen, können sie sich im Bürgerbüro einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein ausstellen lassen.
Die Kosten der Untersuchung trägt dann der Kreis Coesfeld, Gesundheitsamt. Die Jugendlichen sind in der Arztwahl frei. Sie können die Untersuchung von einem Arzt ihres Vertrauens ausführen lassen und sind nicht verpflichtet, einen Betriebsarzt aufzusuchen.Unterlagen
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Beginnen Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis, müssen sie sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Damit für diese Untersuchung den Jugendlichen keine Kosten entstehen, können sie sich im Bürgerbüro einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein ausstellen lassen.
Die Kosten der Untersuchung trägt dann der Kreis Coesfeld, Gesundheitsamt. Die Jugendlichen sind in der Arztwahl frei. Sie können die Untersuchung von einem Arzt ihres Vertrauens ausführen lassen und sind nicht verpflichtet, einen Betriebsarzt aufzusuchen. Lichtbildausweis des Antragstellers Gebühren für den Untersuchungsberechtigungsschein werden nicht erhoben. https://serviceportal.nottuln.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/651/showFrau
Wittenberg
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)...
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