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Zirkusunternehmen
Möchte ein Zirkus bei uns in der Gemeinde seine Zelte aufschlagen, muss er drei bis vier Wochen vorher beim Ordnungsamt anzeigen, dass er hier gastieren möchte. Möglich ist das sowohl auf einer gemeindeeigenen Fläche oder – wenn die nicht zur Verfügung steht – auf einem privaten Areal.
Bei der Anmeldung im Ordnungsamt muss das Zirkusunternehmen
Bitte beachten:
Die Gemeinde Nottuln lässt die Nutzung gemeindlicher Flächen, die unter anderem der Durchführung von Zirkusveranstaltungen gewidmet sind, durch Zirkusunternehmen und vergleichbare Einrichtungen nur noch dann zu, wenn die Unternehmen sich verpflichten, Wildtiere der folgenden Arten weder mitzuführen noch zur Schau zu stellen:
Die Verwaltung wird gebeten, künftig bei der Vergabe der gemeindlichen Flächen entsprechend zu verfahren.
Grundlage dieser Bestimmung ist der einstimmige Beschluss des Gemeinderates vom 14. Juni 2016.
Bei der Anmeldung im Ordnungsamt muss das Zirkusunternehmen
- das Tierbuch, in dem Tierbestand und die tierärztlichen Kontrollen aufgeführt sind, als auch
- das Zeltbuch, in dem beispielsweise festgehalten ist, dass das Zelt von Sachverständigen geprüft und abgenommen ist, mitbringen.
Bitte beachten:
Die Gemeinde Nottuln lässt die Nutzung gemeindlicher Flächen, die unter anderem der Durchführung von Zirkusveranstaltungen gewidmet sind, durch Zirkusunternehmen und vergleichbare Einrichtungen nur noch dann zu, wenn die Unternehmen sich verpflichten, Wildtiere der folgenden Arten weder mitzuführen noch zur Schau zu stellen:
- Affen
- Elefanten
- Großbären
- Giraffen
- Nashörner
- Flusspferde
- Tümmler
- Delfine
- Greifvögel
- Flamingos
- Pinguine
- Robben
- Wölfe
Die Verwaltung wird gebeten, künftig bei der Vergabe der gemeindlichen Flächen entsprechend zu verfahren.
Grundlage dieser Bestimmung ist der einstimmige Beschluss des Gemeinderates vom 14. Juni 2016.
Kosten
Es entstehen keinerlei Gebühren.
Lediglich die Verbrauchskosten für Strom und Wasser werden in Rechnung gestellt.
Lediglich die Verbrauchskosten für Strom und Wasser werden in Rechnung gestellt.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Skusa
Tel: +49 2502 942-320
E-Mail: skusa@nottuln.de
- Herr Teubner
Tel: +49 2502 942-321
E-Mail: teubner@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnungswesen/Standesamt
Stiftsplatz 7
48301 Nottuln
E-Mail: kohaus@nottuln.de
Zirkusunternehmen Möchte ein Zirkus bei uns in der Gemeinde seine Zelte aufschlagen, muss er drei bis vier Wochen vorher beim Ordnungsamt anzeigen, dass er hier gastieren möchte. Möglich ist das sowohl auf einer gemeindeeigenen Fläche oder – wenn die nicht zur Verfügung steht – auf einem privaten Areal.
Bei der Anmeldung im Ordnungsamt muss das Zirkusunternehmen
Bitte beachten:
Die Gemeinde Nottuln lässt die Nutzung gemeindlicher Flächen, die unter anderem der Durchführung von Zirkusveranstaltungen gewidmet sind, durch Zirkusunternehmen und vergleichbare Einrichtungen nur noch dann zu, wenn die Unternehmen sich verpflichten, Wildtiere der folgenden Arten weder mitzuführen noch zur Schau zu stellen:
Die Verwaltung wird gebeten, künftig bei der Vergabe der gemeindlichen Flächen entsprechend zu verfahren.
Grundlage dieser Bestimmung ist der einstimmige Beschluss des Gemeinderates vom 14. Juni 2016. Es entstehen keinerlei Gebühren.
Lediglich die Verbrauchskosten für Strom und Wasser werden in Rechnung gestellt. https://serviceportal.nottuln.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/654/show
Bei der Anmeldung im Ordnungsamt muss das Zirkusunternehmen
- das Tierbuch, in dem Tierbestand und die tierärztlichen Kontrollen aufgeführt sind, als auch
- das Zeltbuch, in dem beispielsweise festgehalten ist, dass das Zelt von Sachverständigen geprüft und abgenommen ist, mitbringen.
Bitte beachten:
Die Gemeinde Nottuln lässt die Nutzung gemeindlicher Flächen, die unter anderem der Durchführung von Zirkusveranstaltungen gewidmet sind, durch Zirkusunternehmen und vergleichbare Einrichtungen nur noch dann zu, wenn die Unternehmen sich verpflichten, Wildtiere der folgenden Arten weder mitzuführen noch zur Schau zu stellen:
- Affen
- Elefanten
- Großbären
- Giraffen
- Nashörner
- Flusspferde
- Tümmler
- Delfine
- Greifvögel
- Flamingos
- Pinguine
- Robben
- Wölfe
Die Verwaltung wird gebeten, künftig bei der Vergabe der gemeindlichen Flächen entsprechend zu verfahren.
Grundlage dieser Bestimmung ist der einstimmige Beschluss des Gemeinderates vom 14. Juni 2016. Es entstehen keinerlei Gebühren.
Lediglich die Verbrauchskosten für Strom und Wasser werden in Rechnung gestellt. https://serviceportal.nottuln.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/654/show
Ordnungswesen/Standesamt
001 Stiftsplatz 7 48301 Nottuln
Telefon 02502 942-300
Frau
Skusa
701 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)
+49 2502 942-320
skusa@nottuln.de
Herr
Teubner
701 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)
+49 2502 942-321
teubner@nottuln.de