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Reisepass
Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass, ausgestellt wird er für Personen ab 12 Jahren. Welche Länder das sind, können Sie beim Auswärtigen Amt erfahren.
Der elektronische Reisepass wurde im November 2005 eingeführt, seit November 2007 werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert.
Ist der/die Antragsteller/in jünger als 18 Jahre, muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer/in) vorliegen. Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist dies bei Antragstellung zu bestätigen.
Für Personen, die geschäftsunfähig sind, kann nur diejenige Person den Ausweis beantragen, die als Betreuer ihren Aufenthalt bestimmen darf. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Wichtig: Die antragstellende Person und ihr/e gesetzliche/r oder bevollmächtigte/r Vertreter/in müssen persönlich zur Beantragung erscheinen.
Gültigkeit
Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig.
Für Personen unter 24 Jahren ist er nur 6 Jahre gültig.
Lieferzeit
Die Lieferzeit für den ePass beträgt bis zu sechs Wochen.
Unterlagen
- ein aktuelles Lichtbild, welches den biometrischen Vorgaben entspricht
- Ihren alten Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- eventuell die Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise das Stammbuch der Familie (seit Juni 2014 Auszug aus dem Eheregister)
- bei Antragstellern/innen unter 18 Jahren die unterschriebene Einverständniserklärung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten
Kosten
Reisepass (e-Pass)
- für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 €
- für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 60,00 €
In dringenden Fällen kann der Reisepass auch im Expressverfahren bestellt werden.
Dabei wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32,00 € fällig.
In begründeten Ausnahmefällen können wir auch einen vorläufigen Reisepass ausstellen, der für ein Jahr gültig ist.
Die Gebühr beträgt 26,00 €.
Hinweise und Besonderheiten
Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen.
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Feldkamp
Tel: 02502 942-334
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
- Frau Kockmann
Tel: +49 2502 942-331
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
- Herr Kozjan
Tel: 02502 942-332
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerservice (Meldewesen)
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln
Amt/Fachbereich
Bürgerservice (Meldewesen)
Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass, ausgestellt wird er für Personen ab 12 Jahren. Welche Länder das sind, können Sie beim Auswärtigen Amt erfahren.
Der elektronische Reisepass wurde im November 2005 eingeführt, seit November 2007 werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert.
Ist der/die Antragsteller/in jünger als 18 Jahre, muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer/in) vorliegen. Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist dies bei Antragstellung zu bestätigen.
Für Personen, die geschäftsunfähig sind, kann nur diejenige Person den Ausweis beantragen, die als Betreuer ihren Aufenthalt bestimmen darf. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Wichtig: Die antragstellende Person und ihr/e gesetzliche/r oder bevollmächtigte/r Vertreter/in müssen persönlich zur Beantragung erscheinen.
Gültigkeit
Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig.
Für Personen unter 24 Jahren ist er nur 6 Jahre gültig.
Lieferzeit
Die Lieferzeit für den ePass beträgt bis zu sechs Wochen.
- ein aktuelles Lichtbild, welches den biometrischen Vorgaben entspricht
- Ihren alten Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- eventuell die Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise das Stammbuch der Familie (seit Juni 2014 Auszug aus dem Eheregister)
- bei Antragstellern/innen unter 18 Jahren die unterschriebene Einverständniserklärung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten
Reisepass (e-Pass)
- für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 €
- für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 60,00 €
In dringenden Fällen kann der Reisepass auch im Expressverfahren bestellt werden.
Dabei wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32,00 € fällig.
In begründeten Ausnahmefällen können wir auch einen vorläufigen Reisepass ausstellen, der für ein Jahr gültig ist.
Die Gebühr beträgt 26,00 €.
Herr
Feldkamp
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)
Frau
Kockmann
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)
Herr
Kozjan
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)