Wenn Sie ein Baugrundstück oder ein Einfamilienhaus bei uns erwerben wollen, sollten Sie daran denken, dass Erschließungsbeiträge, Straßenbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge als Abgaben (öffentliche Lasten) auf Baugrundstücken ruhen.
Ob für das Baugrundstück oder Haus, welches Sie sich ausgesucht haben, noch Beiträge zu zahlen sind, erfahren Sie bei uns. Hier erfahren Sie auch, wie es um den Beitragsstatus „Ihrer Straße” bestellt ist.
Generell ist bei der Erhebung von Beiträgen zu unterscheiden zwischen einer erstmaligen endgültigen Herstellung und einer nachmaligen Herstellung, Verbesserung oder Erweiterung einer Erschließungsanlage.
Bei der erstmaligen Herstellung werden 90 Prozent der Kosten auf alle von dieser Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt – die restlichen 10 Prozent der Kosten übernimmt die Gemeinde Nottuln.
Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach der Grundstücksfläche, die nach Art und Maß der Ausnutzungsmöglichkeiten modifiziert wird. Entsprechende Festsetzungen enthält die Satzung der Gemeinde Nottuln über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.
Bei einer nachmaligen Herstellung, Verbesserung oder Erweiterung richtet sich der Prozent-Satz der Anliegerbeteiligung nach der Verkehrsbedeutung der Anlage. Zum Beispiel, ob es sich um eine Anlieger- oder um eine Hauptverkehrsstraße handelt.

Neue Straßen und Wirtschaftswege im Außenbereich

Auch die Herstellung von Straßen im Außenbereich und Wirtschaftswegen sind beitragspflichtig. Die umlagefähigen Kosten sind auf alle Grundstücke, für die die Möglichkeit der Inanspruchnahme gegeben ist, zu verteilen. Der Beitrag richtet sich nach der Grundstücksfläche, die nach Art und Maß der Ausnutzungsmöglichkeiten modifiziert wird. Entsprechende Festsetzungen ergeben sich aus der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz) für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Nottuln.

Zuständige Stelle

Bauplanung und Liegenschaften
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