Die Gemeinde Nottuln betreibt die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung. Um die anfallenden Kosten decken zu können, erhebt sie Abfallentsorgungsgebühren. 

Die jährliche Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung richtet sich nach der Anzahl und dem Abfuhrrhythmus der Restabfallbehälter. Berechnet wird sie jährlich für die Abfuhr der Restabfall-, der 120-l-Bio- und der 240-l-Papiertonne einschließlich der Benutzung des Wertstoffhofes. 

Wer ist gebührenpflichtig?

Gebührenpflichtig ist jeder Eigentümer eines im Gebiet der Gemeinde Nottuln liegenden Grundstücks, das dem Anschluss- und Benutzungszwang gemäß § 6 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde vom 23. Dezember 1999 in der zurzeit gültigen Fassung vom 14. Dezember 2022 unterliegt.

Abfallentsorgungsgebühren:

Hier finden Sie die Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2024.