Unter bestimmten Voraussetzungen können die Anwohner des Nottulner Ortskerns Anwohner-Parkausweise beantragen.
Dazu müssen die Anwohner tatsächlich in der betreffenden Parkzone wohnen und dort mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sein.
Sie dürfen allerdings nicht über einen privaten Stellplatz oder eine Garage in der Parkzone verfügen. Zudem müssen die Stellflächen bereits bei der Bebauung abgelöst worden sein.
Nachträgliche Ablösungen sind nicht möglich.
Der Antragsteller ist Halter eines Kfz, das von ihm oder Haushaltsangehörigen genutzt wird (ansonsten ist die Bestätigung des Kfz-Halters erforderlich). Zudem verpflichtet sich der Anwohner, den Parkausweis nicht auf Personen außerhalb des Haushaltes zu übertragen.
Je Haushalt kann nur ein Ausweis ausgestellt werden, er ist übertragbar auf andere Haushaltsmitglieder.
Der Anwohnerparkausweis berechtigt zum Parken ohne Betätigung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung.   

Unterlagen

Zur Beantragung müssen Sie Ihren gültigen Personalausweis, Ihren Kraftfahrzeugschein sowie den Mietvertrag mitbringen.

Kosten

Der Ausweis kostet 30,70 € und ist für ein Jahr gültig.

Zuständige Stelle

Ordnungswesen/Standesamt
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln