Möchte ein Zirkus bei uns in der Gemeinde seine Zelte aufschlagen, muss er drei bis vier Wochen vorher beim Ordnungsamt anzeigen, dass er hier gastieren möchte. Möglich ist das sowohl auf einer gemeindeeigenen Fläche oder – wenn die nicht zur Verfügung steht – auf einem privaten Areal.
Bei der Anmeldung im Ordnungsamt muss das Zirkusunternehmen

  • das Tierbuch, in dem Tierbestand und die tierärztlichen Kontrollen aufgeführt sind,  als auch
  • das Zeltbuch, in dem beispielsweise festgehalten ist, dass das Zelt von Sachverständigen geprüft und abgenommen ist, mitbringen.
Gegebenenfalls wird bei besonderen Zelten der Kreis Coesfeld eingeschaltet, der diese sogenannten fliegenden Bauten nochmals auf ihre Sicherheit hin überprüft. 

Bitte beachten:
Die Gemeinde Nottuln lässt die Nutzung gemeindlicher Flächen, die unter anderem der Durchführung von Zirkusveranstaltungen gewidmet sind, durch Zirkusunternehmen und vergleichbare Einrichtungen nur noch dann zu, wenn die Unternehmen sich verpflichten, Wildtiere der folgenden Arten weder mitzuführen noch zur Schau zu stellen:
  • Affen
  • Elefanten
  • Großbären
  • Giraffen
  • Nashörner
  • Flusspferde
  • Tümmler
  • Delfine
  • Greifvögel
  • Flamingos
  • Pinguine
  • Robben
  • Wölfe
Ausgenommen hiervon sind Unternehmen, die vor dem 14. Juni 2016 bereits einen Antrag auf Nutzung gemeindlicher Flächen für einen bestimmten Veranstaltungszeitraum gestellt haben.
Die Verwaltung wird gebeten, künftig bei der Vergabe der gemeindlichen Flächen entsprechend zu verfahren.
Grundlage dieser Bestimmung ist der einstimmige Beschluss des Gemeinderates vom 14. Juni 2016.

Kosten

Es entstehen keinerlei Gebühren.
Lediglich die Verbrauchskosten für Strom und Wasser werden in Rechnung gestellt.