Der Kinderfreibetrag ist ein steuerbefreites Einkommen und soll dazu beitragen, den eigenen Nachwuchs angemessen fördern und versorgen zu können. Um den Freibetrag wahrnehmen zu können, muss man diesen beantragen. Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht, der bei der Besteuerung der Eltern einen bestimmten Geldbetrag steuerfrei stellt. Der Anspruch auf den Kinderfreibetrag entsteht mit der Geburt des Kindes/der Kinder. Bei der Einkommensteuer werden gezahltes Kindergeld und Kinderfreibetrag so mit einander verrechnet, dass jeweils das Günstigste für den Steuerpflichtigen herauskommt. Die Überprüfung übernimmt das Finanzamt mit der sogenannten „Günstiger-Prüfung”.
 
Der Freibetrag muss beim zuständigen Finanzamt eingetragen werden. Das geht mit Hilfe des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung beziehungsweise mit dem vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Zusätzlich müssen Sie für Ihre Steuererklärung die „Anlage Kind” ausfüllen.

Oft stehen sich die Steuerzahler besser, den Kinderfreibetrag als Steuervergünstigung zu wählen und auf das Kindergeld zu verzichten. Jedoch sollten die Eltern daran denken, dass das Kindergeld monatlich ausgezahlt wird und die Kinderfreibeträge erst im Nachhinein angerechnet werden.
Weitere Informationen zum Thema „Kinderfreibeträge” gibt es auch bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. www.vlh.de