Bei der Einreichung von Unterlagen zum Zwecke der Genehmigungsfreistellung (§63 BauO NRW) bitten wir Sie, diese neben einer schriftlichen, auch in digitaler Form an  baufreistellungen@nottuln.de  zu senden. Die Unterlagen sollten das Blattformat DIN A3 nicht überschreiten.
Alle weiteren relevanten Unterlagen für das Genehimgungsfreistellungsverfahren nach §63 BauO NRW inklusive des Merkblatts können Sie im rechtsstehenden Downloadbereich herunterladen, ausdrucken und ausfüllen und an die zuständige Behörde per Fax, E-Mail oder Post weiterleiten.

Gebäude einmessen – eine Pflicht bei Eigentum (Download Flyer)
Grün statt Grau – Die Vorteile naturnaher Vorgärten (Download Flyer)

Zuständige Stelle

Bauplanung und Liegenschaften
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