Bebauungspläne (B-Pläne) werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Zugleich geben B-Pläne den Rahmen für bauliche und sonstige Vorhaben auf den Grundstücken vor. Mit ihrer Hilfe können sich andere Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Bürger über die Bauleitplanung in der Gemeinde Nottuln informieren und eventuell ihre Stellungnahme zu laufenden Verfahren abgeben. Diese Stellungnahmen fließen dann in die Abwägungen zur Planung und damit gegebenenfalls in das Ergebnis der Planung mit ein. 

Das Bebauungsplanverfahren wird nach im Baugesetzbuch (BauGB) geregelten Verfahren abgewickelt. Die wichtigsten Verfahrensschritte sind im Einzelnen:
  • Aufstellungsbeschluss
  • Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung
  • Satzungsbeschluss
  • Bekanntmachung/Inkrafttreten
Unsere Grafik macht das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans deutlich.

Rechtsverbindliche Bebauungspläne und informelle Planungen

Die meisten Bebauungspläne der Gemeinde Nottuln können über das GIS-PORTAL des Kreises Coesfeld angesehen und heruntergeladen werden. Dabei ist zu beachten, dass nicht immer die Änderungen der Pläne unmittelbar im GIS-Portal eingepflegt sind.

Anleitung zur Bebauungsplan-Einsicht im GIS:
  1. Wählen Sie in der obigen Reiterleiste den Reiter Bauleitplanung aus.
  2. Zoomen Sie in der digitalen Karte in den gewünschten Bereich/Straße/Grundstück
  3. Klicken Sie in der obigen Navigationsleiste auf den blauen Informationsbutton
  4. Klicken Sie anschließend in den Bereich/Straße/Grundstück
  5. Nach kurzer Zeit wird Ihnen, falls dort ein Bebauungsplan vorliegt, dieser als PDF-Link aufgeführt.

Zuständige Stelle

Bauplanung und Liegenschaften
$ersteEinr.anschrift.strasse $ersteEinr.anschrift.hausnummer
$ersteEinr.anschrift.postleitzahl $ersteEinr.anschrift.ort

02502 942-310
E-Mail senden