Sozialleistungen sind eine gesetzlich verankerte  Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein. Sie sollen nicht nicht nur Armut verhindern, sondern den Hilfeempfängern eine menschenwürdige Lebensführung ermöglichen. Bei uns bekommen diejenigen Sozialleistungen, die in eine Notlage geraten sind und sich nicht mehr selbst daraus befreien können.
Diese Hilfeleistungen sind eine Unterstützung der Gemeinschaft und zugleich sind sie Hilfe zur Selbsthilfe: Sie sollen die Betroffenen in die Lage versetzen, ihr Leben möglichst schnell wieder aus ei­gener Kraft in den Griff zu bekommen. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob sie aus eigener Schuld in diese Schieflage geraten sind oder nicht. 
Sozialleistungen sind immer eine in­dividuelle Hilfe: Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse werden bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt. Mögliche Formen der Sozialleistungen sind persönliche Hilfe, Geldleistungen oder Sachleistungen. 

Zu den Sozialleistungen zählen
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Das sogenannte Hartz IV-Gesetz ersetzt seit 2005 die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbstätige. Damit erhalten alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III haben, Zugang zu den gleichen Leistungen und werden nach denselben Regeln unterstützt.  (§§ 41 - 46 SGB XII)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn jemand vorübergehend erwerbsgemindert ist und die Lebenshaltungskosten in dieser Zeit nicht selbst aufbringen kann. (§§27 - 40 SGB XII)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für bedürftige Nichter­werbsfähige sowie bedürftige Personen über 65 Jahren.
  • Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 - 52 SGB XII)
  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (§§ 53 - 60 SGB XII); zuständig ist der Kreis Coesfeld
  • Hilfe zur Pflege (§§ 61 - 66 SGB XII); zuständig ist der Kreis Coesfeld
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 - 69 SGB XII) 
  • Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 - 74 SGB XII)

Rechtsgrundlagen allgemein

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwöftes Buch (XII) - Sozialhilfe -

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)

Zuständige Stelle

Jobcenter & Soziales
Stiftsplatz 11
48301 Nottuln

02502 942-0
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