Im gesamten Gemeindegebiet werden die natürlich fließenden Gewässer von den Wasser- und Bodenverbänden unterhalten. Das heißt, die Mitarbeiter der Wasser- und Bodenverbände kümmern sich darum, dass die Bach- und Flussläufe sowie Gräben sauber gehalten und frei geschnitten werden, um den einwandfreien Abfluss des Wassers zu gewährleisten und Überschwemmungen vorzubeugen.
Die Gemeinde Nottuln legt die Verbandslasten, die ihr aus der Mitgliedschaft zu den Unterhaltungsverbänden entstehen, auf die Unterhaltspflichtigen ihres Gebietes um. 
Gebührenpflichtig sind diejenigen, die im Zeitpunkt der Zustellung des Gebührenbescheides Unterhaltspflichtige sind.

Der Gebührensatz für das Rechnungsjahr 2023 (gültig ab 1. Januar)

  1. Der Gebührensatz für Grundstücke, die im seitlichen Einzugsgebiet des Gewässers Münstersche Aa Oberlauf liegen und bei welchem der Wasser- und Bodenverband Havixbeck-Roxel die Gewässerunterhaltung durchführt, beträgt:
       
    für befestigte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:                         0,06133 €
    für unbefestigte (übrige) Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:       0,00016 €

  2. Der Gebührensatz für Grundstücke, die im seitlichen Einzugsgebiet der Gewässer Stever, Nonnenbach und deren Nebengewässer liegen und bei welchem der Wasser- und Bodenverband Obere Stever die Gewässerunterhaltung durchführt beträgt:   

    für befestigte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:                        0,01520 €   
    für unbefestigte (übrige) Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:       0,00019 €

  3. Der Gebührensatz für Grundstücke, die im seitlichen Einzugsgebiet des Gewässers Stever und seinen Nebengewässern liegen und bei welchem der Wasser- und Bodenverband Stever Senden die Gewässerunterhaltung durchführt, beträgt:
       
    für befestigte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:                       0,01218 €   
    für unbefestigte (übrige) Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:      0,00017 €

  4. Der Gebührensatz für Grundstücke, die im seitlichen Einzugsgebiet des Gewässers Münstersche Aa Oberlauf liegen und bei welchem der Wasser- und Bodenverband Münstersche Aa (Oberlauf) die Gewässerunterhaltung durchführt, beträgt:   

    für befestigte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:                          0,02662 €   
    für unbefestigte (übrige) Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:        0,00013 €
     
  5. Der Gebührensatz für Grundstücke, die im seitlichen Einzugsgebiet des Gewässers Berkel liegen und bei welchem der Wasser- und Bodenverband Obere Berkel die Gewässerunterhaltung durchführt, beträgt:       

    für befestigte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:                          0,01891 €       
    für unbefestigte (übrige) Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:        0,00009 €

  6. Der Gebührensatz für Grundstücke, die im seitlichen Einzugsgebiet der Gewässer Kleuterbach, Hagenbach und deren Nebengewässer liegen und bei welchem der Wasser- und Bodenverband Oberer Kleuterbach die Gewässerunterhaltung durchführt, beträgt:   

    für befestigte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:                        0,02105 €   
    für unbefestigte (übrige) Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:       0,00020 €

  7. Der Gebührensatz für Grundstücke, die im seitlichen Einzugsgebiet der Gewässer Kleuterbach, Nonnenbach und deren Nebengewässer liegen und bei welchem der Wasser- und Bodenverband Unterer Kleuterbach die Gewässerunterhaltung durchführt, beträgt:
       
    für befestigte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:                         0,28149 €   
    für unbefestigte (übrige) Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:        0,00015 €