Änderungen der Anschrift auf dem Kfz-Schein

Die Anschrift kann nur dann geändert werden, wenn der Kraftfahrzeugschein-Inhaber innerhalb des Kreises Coesfeld umzieht.
Keine Vorschrift ohne Ausnahme: Wir nehmen die Anschriftenänderung auf dem Kfz-Schein auch dann vor, wenn das Fahrzeug zwar noch ein auswärtiges Kennzeichen hat, der Inhaber des Kfz-Scheins aber schon im Kreis Coesfeld gemeldet ist.

Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften muss in dem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I stets die aktuelle Anschrift eingetragen sein.
Nach einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet, innerhalb einer Woche Ihren Fahrzeugschein/Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Anschriftenänderung vorzulegen.
Wenn Sie nach Nottuln ziehen und vorher nicht im Kreis Coesfeld gemeldet waren, müssen Sie die aktuelle Anschrift bei der Zulassungsbehörde des Kreises Coesfeld eintragen lassen. 

Bei einem Umzug innerhalb Nottulns oder bei einem Umzug aus einer anderen Stadt beziehungsweise Gemeinde innerhalb des Kreisgebietes Coesfeld nach Nottuln können Sie die Anschriftenänderung zusammen mit Ihrer Ummeldung bzw. Anmeldung im hiesigen Bürgerbüro vornehmen lassen.

Sofern sich Ihr Name geändert hat, ist dieses auch auf dem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I zu ändern. Dies können Sie nur bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld erledigen. Im Bürgerbüro der Gemeinde Nottun ist das nicht möglich.

 

Besonderheiten

Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.

Kosten

Die Änderung im Kraftfahrzeugschein erfolgt gegen eine Gebühr in Höhe von 10, 80 €.