Ist der/die Antragsteller/in jünger als 16 Jahre, muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer/in) vorliegen. Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist dies bei Antragstellung zu bestätigen.
Für Personen, die geschäftsunfähig sind, kann nur diejenige Person den Ausweis beantragen, die als Betreuer ihren Aufenthalt bestimmen darf. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. 

Wichtig: Die antragstellende Person und ihr gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter müssen persönlich zur Beantragung erscheinen.

In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Bitte beachten: Die Ausweispflicht beginnt mit dem 16. Lebensjahr. 

Abholbereit in etwa drei Wochen

In der Regel dauert die Erstellung des Personalausweises zwischen zwei und drei Wochen. Ist er fertig und zur Abholung bereit, bekommen Sie eine Benachrichtigung der Bundesdruckerei in Berlin und Sie können ihn bei uns im Bürgerservice Meldewesen abholen.

Unterlagen

  • ein aktuelles Lichtbild, welches den biometrischen Vorgaben entspricht
  • Ihren alten Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • eventuell die Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise das Stammbuch der Familie (seit Juni 2014 Auszug aus dem Eheregister)
  • bei Antragstellern/innen unter 16 Jahren die unterschriebene  Einverständniserklärung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten (siehe rechte Spalte)

Besonderheiten

Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.

Kosten

  • für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres:
  • 22,80 €
  • für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
  • 37,00 €
    vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig):
  • 10,00 €