Für den Umgang mit den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Haltung gefährlicher Hunde.
Grundsätzlich gilt: Erst wenn die Erlaubnis für die Haltung dieser Tiere vorliegt, kann es angeschafft werden.
Die Erlaubnis stellt das Ordnungsamt aus.

Unterlagen

Der Antrag auf Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eines Hundes nach dem LHundG NRW. Er liegt beim Ordnungsamt vor und muss vor Ort und persönlich ausgefüllt werden.

Zuständige Stelle

Ordnungswesen/Standesamt
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln

Ansprechpartner