Was dürfen Kinder und Jugendliche, wenn sie sich in der Öffentlichkeit aufhalten? Ab wann dürfen sie Tabak und Alkohol konsumieren? Wie alt müssen sie sein, wenn sie alleine in Gaststätten, Diskotheken oder auf Tanzveranstaltungen gehen möchten?
Antworten darauf gibt es im Jugendschutzgesetz, welches dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit dient.
Es regelt unter anderem den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen (wie den Verkauf und Verleih). Zudem regelt das Jugendschutzgesetz den Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken.
In erster Linie sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten dafür zuständig, ihre Kinder und Jugendlichen dementsprechend zu schützen und über sie über mögliche Gefahren aufzuklären. Aber auch das Ordnungsamt ist in Sachen Jugendschutz unterwegs.  
Unsere Mitarbeiter kontrollieren bei öffentlichen Veranstaltungen das Alter der Gäste. Und das bedeutet zum Beispiel, dass unter 16-Jährigen bei Tanzveranstaltungen der Zutritt verwehrt wird, und unter 18-Jährige die Tanzveranstaltungen ab 24 Uhr verlassen müssen.
Das sind Vorgaben des Jugendschutzgesetzes, die die Mitarbeiter des Nottulner Ordnungsamtes sehr ernst wahrnehmen – mit entsprechend strengen Kontrollen.
Auch die Kontrolle von Schulhöfen (nach Schulschluss) steht auf der Liste des Ordnungsamtes. Es überprüft diese Örtlichkeiten unter anderem darauf, ob dort Jugendliche angetroffen werden, die Alkohol und/oder ähnliche Dinge konsumieren.