Wie hoch der Wasserverbrauch je Jahr ist, darüber gibt der Wasserzähler der Hausanschlussbesitzer:innen Auskunft. Er ist die Schnittstelle zwischen öffentlichem Leitungsnetz und privatem Hausanschluss. Der Wasserzähler, landläufig auch als Wasseruhr bezeichnet, unterliegt der Eichgültigkeitsverordnung und muss somit alle sechs Jahre getauscht werden.
Zusätzliche Kosten entstehen dadurch für die Hausanschlussbesitzerinnen und -besitzer nicht.

Zählerstand ablesen – einmal im Jahr

Einmal im Jahr wird der Zählerstand abgelesen und so der Jahresverbrauch ermittelt.
Bei uns in der Gemeinde Nottuln wird das Ablesen der Wasserzähler seit einigen Jahren von den Wohnungsbesitzer:innen selbst erledigt.
Anfang November bekommen sie Post von unseren Gemeindewerken, mit der sie gebeten werden, den Zählerstand abzulesen, auf der Karte einzutragen und zu uns zurückzusenden.
Die ausgefüllte Ablesekarte muss bis Ende November bei uns eingegangen sein.
Wird die Frist versäumt, wird der Wasserverbrauch anhand der Vorjahreswerte geschätzt.
Zählerstände können aber auch unter Verwendung der in dem Anschreiben zur Ablesekarte mitgeteilten Zähler- und Zugangsnummer über unsere Homepage übermittelt werden. 
Bitte folgen Sie hierzu dem für die Zählerstandseingabe auf der Startseite unserer Homepage eingerichteten Link.
Der Hinweis mit der Überschrift  „Wasserzähler ablesen, Zählerstände online angeben” gibt Aufschluss darüber, wie Sie zum Anmeldeportal gelangen, um den Zählerstand bequem online eingeben können.

Per QR-Code

Durch Scannen des auf der Ablesekarte aufgedruckten QR-CODE gelangen Sie auf direktem Weg zum Anmeldeportal.
Die Freischaltung des Anmeldeportals erfolgt jeweils ab dem 1. November. 

Per Telefon, Fax oder E-Mail

Die Zählerstände können den Gemeindewerken Nottuln auch telefonisch, per Fax oder per E-Mail mitgeteilt werden.
Telefonische Mitteilungen können erfolgen unter 02502 942 – 411, 413 oder 415; per Telefax unter 02502/942-221 oder per Mail an gemeindewerke@nottuln.de