Kataster & Liegenschaften

Für Bauanträge, Beantragung öffentlicher Mittel, Darlehen, zum Eigentumsnachweis bei Gericht und anderen Verwaltungsverfahren werden Auszüge aus der Katasterkarte und dem Liegenschaftsbuch benötigt.
Während die amtliche Katasterkarte Angaben über die Flurnummer, die Flurstücke, Straßennamen und Hausnummern beinhaltet, gibt der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch Informationen über Eigentümer, Flächengröße und Flächennutzung – flächendeckend und aktuell nach den tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Merkmalen.

Antragstellung nur bei berechtigtem Interesse

Ein Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch kann formlos schriftlich oder mündlich gestellt werden, wobei das berechtigte Interesse darzulegen ist. Erhältlich sind die angefragten Daten in Papier-Form oder digital als PDF.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Für die Auszüge aus Katasterkarte und Liegenschaftsbuch ist der Kreis Coesfeld, Fachbereich 3, Zentrale Dienste, Vermessungen und Kreisstraßen; 62 Vermessung und Kataster, zuständig.
Die Gemeinde Nottuln, Fachbereich 3, Bauplanung und Liegenschaften, ist Ihnen zudem bei der Antragstellung behilflich und steht für Fragen rund um die Themen Kataster und Liegenschaften zur Verfügung.  

Katasterkarten

Katasterauszüge im Maßstab 1:500 können beim Kreis Coesfeld, Vermessungs- und Katasteramt (Katasterauskunft, Katasterunterlagen und Karten (Tel. 0 25 51 / 69 27 59) erworben werden.

Kosten

Gebühren für Auszüge (Papier oder PDF):
  • für 1 Flurstück je Bestand 10 €
  • ab 2 Flurstücken je Bestand 20 €
  • für jede gleichzeitig beantragte Mehrausfertigung je ausgefertigte Seite 1 €.
„Je Bestand” bedeutet Flurstücke innerhalb eines Katasteramtsbezirkes, die auf demselben Grundbuchblatt geführt werden.