Der Kreis Coesfeld hat als zugelassener Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld zur Durchführung der damit verbundenen Aufgaben herangezogen und beteiligt.

Im
jobcenter der Gemeinde Nottuln
Stiftsplatz 11, 48301  Nottuln 
werden deshalb die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nottuln in Angelegenheiten des SGB II betreut.

Achtung: Bis auf Weiteres ist das Jobcenter der Gemeinde Nottuln wegen des stark erhöhten Antragsaufkommens nur noch vormittags (bis 12.30 Uhr) zu erreichen.

Aufgaben & Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt, unabhängig von der Grundsicherung, aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.
Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.
Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen.

Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind insbesondere darauf auszurichten, dass

  • durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird
  • die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird
  • geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird
  • die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden
  • behindertenspezifische Nachteile überwunden werden
  • Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden

Nach dem Grundsatz des Fördern und Forderns ist die Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit das oberste Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen deshalb ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen und aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. 

Die Grundsicherung für Arbeit umfasst

  • Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

 

Antragsabhängige Leistungen

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind antragsabhängig.
Sie werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. 
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen oder Änderungen, die für den Leistungsbezug und die Eingliederung in Arbeit wichtig sind, mitteilen möchten, sprechen Sie bitte telefonisch einen Termin ab, damit wir für Sie und Ihr Anliegen genügend Zeit einplanen können.
Die Antragsaufnahme erfolgt jeweils nach einem persönlichen Gespräch mit Terminvereinbarung im Fachbereich 2/Soziales.

> ALG II - Erstantrag stellen

 

Rechtsgrundlagen allgemein

SGB II