Grundsteuern, Abfallentsorgungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren und Gewässergebühren sind sogenannte Grundbesitzabgaben.
Die Gemeindeverwaltung erteilt einmal im Jahr einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben an den Eigentümer des jeweiligen Grundstücks.
Die Erhebung der Grundbesitzabgaben erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Satzungen.