Seit dem 1. Juli 1998 sind nach dem Gesetz Trauzeugen bei einer Heirat nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Die Brautleute können aber weiterhin einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall muss/müssen sich der oder die Trauzeugen mit einem gültigen Pass oder Personalausweis ausweisen können.