Wenn Sie im Ausland heiraten möchten und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Sie bei den dort zuständigen Behörden nicht nur Ihre Urkunden wie zum Beispiel die Geburtsurkunde vorlegen, sondern in manchen Ländern auch eine Familienstandsbescheinigung. Sie heißt auch erweiterte Meldescheinigung und beinhaltet neben Ihrer Meldeadresse, Ihre Staatszugehörigkeit sowie Ihren Familienstand. 
Andere Länder möchten zusätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis. Mit diesem wird dem ausländischen Standesamt bescheinigt, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft keine bekannten Ehehindernisse vorliegen.  Weitere Informationen, welche Länder welche Urkunden für die Eheschließung benötigen, gibt es zum Beispiel auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.  
Ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis vom Standesamt vom jeweiligen Wohnsitz der beiden zukünftigen Ehepartner. Haben Sie im Augenblick Ihren Wohnsitz im Ausland, ist das Standesamt zuständig, wo Sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben.  
Sollten Sie das Ehefähigkeitszeugnis vom Ausland aus beantragen, genügt eine beglaubigte Passkopie sowie eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters. Sind Sie in Deutschland geboren, benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters. Sie erhalten sie bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes. Wenn Sie im Ausland geboren sind, benötigen Sie entweder eine Geburtsurkunde mit Übersetzung in die deutsche Sprache oder eine internationale Geburtsurkunde, die die deutsche Sprache enthält. Die Übersetzung muss durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer erfolgen. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.

 

Unterlagen

Haben Sie beide die deutsche Staatsbürgerschaft, Ihren Hauptwohnsitz in Nottuln, sind Sie beide volljährig, waren Sie noch nicht verheiratet oder verpartnert, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • den gültigen Personalausweis oder Reisepass

 

Kosten

Die Kosten für ein Ehefähigkeitszeugnis belaufen sich auf 40 €, wenn beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit haben und 66 €, wenn einer der beiden eine ausländische Staatsangehörigkeit hat. Vom Tag der Ausstellung ist das Ehefähigkeitszeugnis sechs Monate gültig.